Refundierungsregel über Nacht geändert

Wien-Marathon: Wirbel um Tricks mit Nenngeld

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Der Veranstalter weigert sich, Marathon-Startgelder an Läufer zurückzubezahlen.

Anfang März wurde der Vienna City Marathon, der am 19. April stattfinden sollte, wegen Corona abgesagt. Zu Österreichs größter Laufveranstaltung waren 45.000 Teilnehmer in Wien erwartet worden. Nun wurde ein Streit um die Startgelder entfacht.

Schlagabtausch um die Nenngelder eskaliert

Der Verein für Konsumenteninformationen (VKI) ist sich sicher, der Veranstalter, die Enterprise Sport Promotion GmbH, müsse das Geld an die Teilnehmer zurückzahlen. Ein Teil müsse sofort erstattet werden, der Rest könnte in Gutscheinen ausgehändigt werden. Der Veranstalter verweist dagegen auf die Geschäftsbedingungen.

Und die wurden erst im März vom Veranstalter geändert. Deshalb haben die Teilnehmer aus Sicht der Veranstalter keinen Anspruch auf die Erstattung des gezahlten Startgeldes.

Experten sind sich sicher, dass die einseitige Vertragsänderung unzulässig und der Veranstalter verpflichtet sei, die Kosten zurückzuerstatten. Andere Veranstalter bieten etwa die Refundierung an. Der Wien-Marathon entgegnet, er beharre auf seinen Regeln. Der Veranstalter bietet eine Übertragung des Startgelds auf einen der kommenden Läufe 2021 oder 2022 an. Teilnehmer, die dieses Offert ausschlagen, erhalten nur 30 Prozent des gezahlten Startgeldes zurück.

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