10. November 2008 13:30

Mildes Urteil 

Wiener "Schwulenhasser" terrorisierte Nachbarn

Ein offensichtlicher "Schwulenhasser" hatte sich am Montag wegen beharrlicher Verfolgung im Wiener Straflandesgericht zu verantworten.

Wiener "Schwulenhasser" terrorisierte Nachbarn
© APA/ Jäger

Seit Jahren dürfte der Pensionist seine beiden Nachbarn terrorisiert haben, die 2003 in eine Wohnhausanlage in Wien-Hernals gezogen waren. Regelmäßig zeigte er die Männer bei der Polizei an und kontrollierte sie mit einer Überwachungsanlage - einer Kamera samt Bewegungsmelder -, die er eigens zu diesem Zweck über seiner Tür installiert hatte.

Beschimpfungen und Kontrollen
Zudem soll er bis zuletzt die Nachbarn regelmäßig beschimpft haben, wenn ihm diese am Gang begegneten. Er lauerte ihnen angeblich im Stiegenhaus auf, um sie dann zu bespucken. Im Müllraum durchstöberte er auf der Suche nach Beweisen für mangelhafte Mülltrennung ihren Abfall, was ihm Anlass für eine begründete Beschwerde an die Hausverwaltung liefern hätte können. Dort wurden die Männer regelmäßig als vorgebliche Störefriede "vernadert".

Angebliche Provokation
Die Männer fühlten sich schließlich derart in ihrer Lebensführung beeinträchtigt, dass sie eine Anzeige nach dem Stalking-Paragrafen einbrachten. Der 62-Jährige zeigte sich nun vor Richterin Minou Factor auf gutes Zureden seines Anwalts Nikolaus Rast umfassend geständig, behauptete allerdings, von den Männern provoziert worden zu sein. Diese hätten ihm "das nackte Hinterteil entgegen gestreckt" und ins Gangwaschbecken uriniert, behauptet der Pensionist.

In der Unterwäsche zum Gang-WC
"Irgendwie muss man einen Ausweg finden", gab die Richterin dem Angeklagten zu bedenken, der vor allem geltend macht, seit 1964 in dem Haus zu wohnen und "so etwas" noch nicht erlebt zu haben. Die Bilder, die die Nachbarn teilweise in der Unterwäsche auf dem Weg zum bzw. vom Gang-WC zeigten, sollen seiner Darstellung zufolge ihr angeblich unmögliches Verhalten dokumentieren.

Nur 100 Euro "Strafe"
Die Richterin nahm davon Abstand, den Angeklagten näher zu befragen. Sie begnügte sich mit seinem Schuldeingeständnis und fasste den Entschluss, die Strafsache diversionell zu erledigen: Der 62-Jährige hat 100 Euro zu bezahlen, im Gegenzug wird die Anzeige auf zwei Jahre zurückgelegt. Sollte es innerhalb dieser Frist keine weiteren Zwischenfälle mehr geben, gilt sie danach als getilgt. Die zur Verhandlung geladenen Nachbarn erhielten übrigens keine Gelegenheit, als Zeugen auszusagen. Auf ihre Einvernahme wurde verzichtet.


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