10. November 2008 13:30
Seit Jahren dürfte der Pensionist seine beiden Nachbarn terrorisiert haben,
die 2003 in eine Wohnhausanlage in Wien-Hernals gezogen waren. Regelmäßig
zeigte er die Männer bei der Polizei an und kontrollierte sie mit einer
Überwachungsanlage - einer Kamera samt Bewegungsmelder -, die er eigens zu
diesem Zweck über seiner Tür installiert hatte.
Beschimpfungen und Kontrollen
Zudem soll er bis zuletzt die
Nachbarn regelmäßig beschimpft haben, wenn ihm diese am Gang begegneten. Er
lauerte ihnen angeblich im Stiegenhaus auf, um sie dann zu bespucken. Im
Müllraum durchstöberte er auf der Suche nach Beweisen für mangelhafte
Mülltrennung ihren Abfall, was ihm Anlass für eine begründete Beschwerde an
die Hausverwaltung liefern hätte können. Dort wurden die Männer regelmäßig
als vorgebliche Störefriede "vernadert".
Angebliche Provokation
Die Männer fühlten sich schließlich derart
in ihrer Lebensführung beeinträchtigt, dass sie eine Anzeige nach dem
Stalking-Paragrafen einbrachten. Der 62-Jährige zeigte sich nun vor
Richterin Minou Factor auf gutes Zureden seines Anwalts Nikolaus Rast
umfassend geständig, behauptete allerdings, von den Männern provoziert
worden zu sein. Diese hätten ihm "das nackte Hinterteil entgegen gestreckt"
und ins Gangwaschbecken uriniert, behauptet der Pensionist.
In der Unterwäsche zum Gang-WC
"Irgendwie muss man einen
Ausweg finden", gab die Richterin dem Angeklagten zu bedenken, der vor allem
geltend macht, seit 1964 in dem Haus zu wohnen und "so etwas" noch nicht
erlebt zu haben. Die Bilder, die die Nachbarn teilweise in der Unterwäsche
auf dem Weg zum bzw. vom Gang-WC zeigten, sollen seiner Darstellung zufolge
ihr angeblich unmögliches Verhalten dokumentieren.
Nur 100 Euro "Strafe"
Die Richterin nahm davon Abstand,
den Angeklagten näher zu befragen. Sie begnügte sich mit seinem
Schuldeingeständnis und fasste den Entschluss, die Strafsache diversionell
zu erledigen: Der 62-Jährige hat 100 Euro zu bezahlen, im Gegenzug wird die
Anzeige auf zwei Jahre zurückgelegt. Sollte es innerhalb dieser Frist keine
weiteren Zwischenfälle mehr geben, gilt sie danach als getilgt. Die zur
Verhandlung geladenen Nachbarn erhielten übrigens keine Gelegenheit, als
Zeugen auszusagen. Auf ihre Einvernahme wurde verzichtet.