Eltern müssen zahlen

440 € Strafe für Schul-Schwänzer

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Neue Regelung gilt ab 1. September - Regierung verdoppelt das Bußgeld. 

Das Maßnahmenpaket gegen Schulschwänzer ist nun fix, wurde im Parlament beschlossen. Rechtzeitig zum kommenden Schuljahr wird es am 1. September in Kraft treten.

Erstmals ist auch klar festgelegt worden, wann eine massive Schulpflichtverletzung zu ahnden ist. Ebenso wurde ein fünfteiliger Stufenplan zur Einbindung von Lehrern, Beratern, Schulaufsicht und Jugendhilfe ausgearbeitet.

Wer 5 Tage unentschuldigt fehlt, wird nun überprüft

Der Stufenplan sieht Folgendes vor:

  • Erstmals Alarm geschlagen wird, wenn ein Schüler unentschuldigt fünf Tage oder 30 Stunden pro Semester fehlt. Das geschieht auch, wenn das Kind an drei aufeinanderfolgenden Tagen unentschuldigt dem Unterricht fernbleibt. In diesem Fall muss ein Gespräch zwischen Schüler, Eltern und Lehrer stattfinden.
  • Nützt dies nichts, werden Schulleitung, Berater und Schulpsychologen hinzugezogen.
  • Wird weiter geschwänzt, ist es zwingend, dass die Schulaufsicht die Eltern über die möglichen Folgen aufklärt.
  • Ab Stufe vier wird wegen „Verdachts auf Kindeswohlgefährdung“ die Jugendhilfe eingeschaltet.
  • Kommt es abermals zu unentschuldigten Fehlstunden, droht die 440-Euro-Geld-Strafe.

Ziel dieser Maßnahmen ist, „Hilfe, Motivation und Bekämpfung der Ursachen des Schulschwänzens“, sagt SP-Unterrichtsministerin Claudia Schmied. VP-Staatssekretär Sebastian Kurz will damit Eltern dazu zwingen, sich besser um Kinder zu kümmern: „Zukunftsraub muss verhindert werden“, sagt er.

Das Maßnahmenpaket gegen Schulschwänzer ist nun fix, wurde im Parlament beschlossen. Rechtzeitig zum kommenden Schuljahr wird es am 1. September in Kraft treten.

Erstmals ist auch klar festgelegt worden, wann eine massive Schulpflichtverletzung zu ahnden ist. Ebenso wurde ein fünfteiliger Stufenplan zur Einbindung von Lehrern, Beratern, Schulaufsicht und Jugendhilfe ausgearbeitet.

Wer 5 Tage unentschuldigt fehlt, wird nun überprüft

Der Stufenplan sieht Folgendes vor:

  • Erstmals Alarm geschlagen wird, wenn ein Schüler unentschuldigt fünf Tage oder 30 Stunden pro Semester fehlt. Das geschieht auch, wenn das Kind an drei aufeinanderfolgenden Tagen unentschuldigt dem Unterricht fernbleibt. In diesem Fall muss ein Gespräch zwischen Schüler, Eltern und Lehrer stattfinden.
  • Nützt dies nichts, werden Schulleitung, Berater und Schulpsychologen hinzugezogen.
  • Wird weiter geschwänzt, ist es zwingend, dass die Schulaufsicht die Eltern über die möglichen Folgen aufklärt.
  • Ab Stufe vier wird wegen „Verdachts auf Kindeswohlgefährdung“ die Jugendhilfe eingeschaltet.
  • Kommt es abermals zu unentschuldigten Fehlstunden, droht die 440-Euro-Geld-Strafe.

Ziel dieser Maßnahmen ist, „Hilfe, Motivation und Bekämpfung der Ursachen des Schulschwänzens“, sagt SP-Unterrichtsministerin Claudia Schmied. VP-Staatssekretär Sebastian Kurz will damit Eltern dazu zwingen, sich besser um Kinder zu kümmern: „Zukunftsraub muss verhindert werden“, sagt er.

5 Stufen bis zur Geldstrafe
Plan. So werden Schulschwänzer bestraft.

  • Stufe 1: Wer unentschuldigt 5 Tage oder 30 Stunden pro Semester oder an 3 aufeinanderfolgenden Tagen fehlt, begeht Schulpflichtverletzung. Gespräch mit Schüler, Eltern, Lehrer ist verpflichtend.
  • Stufe 2–4: Wird weiter geschwänzt, müssen Direktion und Schulpsychologen, Jugendamt eingeschaltet werden.
  • Stufe 5: Nützt das nichts, drohen bis zu 440 Euro Strafe.

 

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