"Undichte Stelle"

6 Monate für Ex-BZÖ-Pressesprecher

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Deas bedingte Urteil gegen Pöchinger in der Causa BAWAG ist nicht rechtskräftig.

Der frühere Pressesprecher von Ex-Justizministerin Karin Gastinger (damals B), Christoph Pöchinger, ist Montagnachmittag in einem Prozess vor einem Einzelrichter im Landesgericht Linz noch nicht rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Dem 35-Jährigen war vorgeworfen worden, er habe die Anklageschrift in der Causa BAWAG an die Info-Illustrierte "News" weitergegeben.

Amtsgeheimnis
Die Verurteilung von Pöchinger erfolgte wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und falscher Beweisaussage. Er soll im Oktober 2006 den Entwurf der BAWAG-Anklage dem mittlerweile verstorbenen "News"-Chefredakteur Alfred Worm zukommen haben lassen. Das Magazin habe diese vollinhaltlich in einer Beilage abgedruckt. In einem daraufhin - zunächst gegen unbekannt - eingeleiteten Strafverfahren habe Pöchinger ausgesagt, dass er damit nichts zu tun habe, so der Staatsanwalt weiter. Auch im parlamentarischen Untersuchungsausschuss soll er falsche Angaben gemacht haben.

Verantwortung
Pöchinger erklärte, er habe Worm lediglich die erste Seite der Anklageschrift zukommen lassen, und diese sei ohnehin bekanntgewesen. Pöchinger wies in seiner Verantwortung darauf hin, dass nicht nur er, sondern auch etliche andere Personen Zugriff auf die gesamte Anklageschrift oder Teile davon gehabt hätten. Außerdem sei es zeitlich nicht möglich gewesen, dass die Anklageschrift in News von ihm stamme, die Zeitschrift müsse diese schon früher besessen haben.

Undichte Stellen
Tatsächlich dürfte es eine oder mehrere undichte Stellen gegeben haben, durch die Informationen in der Causa an die Öffentlichkeit gelangten. Der Gericht schloss aber in seinem Urteil aus, dass sich diese im Bereich der Exekutive oder der Staatsanwaltschaft befunden hätten. Der Richter sprach den Angeklagten am inzwischen dritten Verhandlungstag und nach Befragung etlicher Zeugen schuldig. Dieser legte Berufung gegen das Urteil ein, es ist somit noch nicht rechtskräftig.

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