Rechnungshof

AUA soll KV für Bordpersonal erneuern

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Der Rechnungshof will die Prouktivität von Piloten und Stewardessen mittels geänderter Kollektivverträge erhöhen.

Der Rechnungshof empfiehlt in einem Bericht über die Austrian Airlines, den Kollektivvertrag für das fliegende Personal "rasch" und "grundlegend" neu zu überarbeiten, um dessen Produktivität zu erhöhen. Der RH gibt damit dem Management Rückendeckung - es schwelt ein Konflikt rund um die Verhandlung eines neuen Kollektivertrags.

Die Prüfung selbst bezieht sich ausschließlich auf die Jahre 2001 bis 2005, also auf die Zeit vor dem Antritt des aktuellen Vorstandschefs Alfred Ötsch.

Dass der Rechnungshof die AUA überhaupt prüfen durfte, musste er erst vor dem Verfassungsgerichtshof durchsetzen. Die heimische Fluglinie befindet sich nominell nur mehr zu knapp 40 Prozent in Staatshand (ÖIAG). Der VfGH hatte aber geurteilt, dass durch das bestehende Syndikat der bestimmende Einfluss der Republik eindeutig gegeben sei.

Zusätzliche Empfehlungen
Der RH-Bericht umfasst außerdem Empfehlungen zur Überprüfung des Streckennetzes, was zumindest auf der Langstrecke bereits durchgeführt worden ist. Ferner wird u.a. die Wiederaufnahme der Absicherungsgeschäfte für das Flugbenzin empfohlen.

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