Nach Hafturteil

Akademikerball: Josef S. geht in Berufung

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Anwälte kündigten Nichtigkeitsbeschwerde und volle Berufung an.

Der deutsche Demonstrant Josef S ., der am Dienstag im Akademikerball-Prozess u.a. wegen Landfriedensbruch zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden war, wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Das erklärte sein Anwalt Clemens Lahner gegenüber der Magazin "Datum" sowie in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.

12-monatige Haftstrafe

Lahner sowie Josef S.'s zweite Anwältin Kristin Pietrzyk teilten mit, sie werden im Namen ihres Mandanten Rechtsmittel gegen das Urteil anmelden. Josef S. war im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an den Demonstrationen gegen den rechten Akademikerball im Jänner wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung nicht rechtskräftig zu zwölf Monaten Haft, vier davon unbedingt verurteilt worden. Zuvor befand er sich knapp sechs Monate in Untersuchungshaft.

Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung
"Wir werden Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmelden", sagte Lahner gegenüber "Datum". Gefragt, welche Chancen er sich ausrechne, sagte der Anwalt gegenüber dem Magazin, wenn ein Verurteilter innerhalb von drei Tagen nach der Urteilsverkündung ein Rechtsmittel anmeldet, müsse das Gericht ein schriftliches Urteil ausfertigen. "Ab Zustellung des Urteils läuft dann die Frist zur Ausführung des Rechtsmittels. Wir werden uns das schriftliche Urteil genau ansehen und im Rechtsmittel versuchen, die Fehler herauszuarbeiten. Ich bin gespannt, wie das Urteil genau begründet wird."

Das Urteil gilt als umstritten und löste Empörung aus. SPÖ, die Grünen, rote Jugendorganisationen und NGO´s reagierten mit heftiger Kritik auf die Haftstrafe. >>>
 

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