Neue Weisung

"Aktion scharf" gegen Komatrinken startet

Teilen

Wirte werden im Kampf gegen das Komatrinken verpflichtet, das Alter ihrer Gäste durch Ausweiskontrollen festzustellen. Sonst drohen harte Strafen.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) reagiert jetzt auf die dramatischen Fälle von jugendlichen Komatrinkern. Mit einer Weisung an die neun Landeshauptleute startet Bartenstein jetzt eine „Aktion scharf“, um Missstände beim Jugendschutz zu beseitigen. ÖSTERREICH liegt diese Weisung bereits vor.

  • Ausweitung des Alkohol-Verkaufsverbots
    Ab jetzt muss nicht nur in Gasthäusern, sondern auch in Supermärkten und Tankstellenshops das Jugendschutzgesetz beachtet werden. Es gilt: Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren (je nach Bundesland unterschiedlich) dürfen nicht an Bier, Wein oder harte Getränke gelangen.
  • Ausweispflicht
    Zweifeln sie am Mindestalter des Jugendlichen, müssen Wirte bzw. Verkäufer einen fälschungssicheren Ausweis verlangen (z .B. Personalausweis, Moped-Führerschein).
  • Harte Strafen bis 3.600 Euro
    Wird Verkaufspersonal bei der Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter dem gültigen Mindestalter erwischt, drohen empfindliche Strafen. Die Mindestbuße lässt Bartenstein auf 180 Euro erhöhen, die maximale Strafe liegt künftig bei 3.600 Euro (anstatt wie bisher bei 2.180 Euro). Unbelehrbaren Wiederholungstätern droht sogar der Entzug ihrer Gewerbekonzession.
  • Mehr Kontrollen
    Der Wirtschaftsminister fordert auch bessere Kontrollen. Ab heute sind die Landeshauptleute angewiesen, strenger und häufiger kontrollieren zu lassen. In sechs Monaten müssen sie berichten, welche Schwerpunktaktionen gesetzt wurden. „Beim Komatrinken junger Menschen haben wir es mit einem Phänomen zu tun, das wir nach besten Kräften bekämpfen müssen“, sagt Bartenstein.

Eigentlich hätte die neue Gewerbeordnung ja schon ab Jänner wirken sollen. Doch im Dezember hatte Bundespräsident Heinz Fischer die Unterzeichnung der Novelle wegen kleinerer Formfehler verweigert.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.