Fremdengesetz fix

Alle Asyl-Werber 5 Tage in Haft

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Fekter schaltet auf hart – Asylhelfer gehen auf die Barrikaden.

Mit der neuen Rot-Weiß-Rot-Card drückt ÖVP-Innenministerin Maria Fekter auch die Anwesenheitspflicht für Asylwerber durch.

Es ist so gut wie fix: Morgen wird der Ministerrat ein Riesen-Fremdenpaket beschließen, nicht zuletzt, um nach dem Wehrpflichtstreit Handlungsfähigkeit zu beweisen. Mit dabei: die Anwesenheitspflicht für Flüchtlinge. Diesen Plan hatte Fekter fallen gelassen, als die Komani-Zwillinge abgeschoben werden sollten und die Hardlinerin unter Druck geriet. Kein Wunder, dass Caritas und Co. heute auf die Barrikaden gehen.

  • 5 Tage im Lager: In den ersten fünf Werktagen muss sich der Asylwerber im Asylzentrum ständig zur Verfügung halten, um Untersuchungen, Befragungen etc. zu beschleunigen. Die SPÖ hatte das abgelehnt, weil fünf Werktage das Wochenende beinhalten – also de facto sieben Tage Haft bedeuten. Jetzt steht im Gesetz, dass die Behörden alle Fälle prompt bearbeiten müssen – also auch am Wochenende.
  • Ausgang: Das Lager verlassen darf ein Asylwerber innerhalb dieser fünf Tage nur unter bestimmten Bedingungen, für Arztbesuche zum Beispiel.
  • Sanktionen: Verlässt der Flüchtling unerlaubt das Lager, droht ihm Schubhaft. Und die kann bis zu 18 Monate dauern.

Caritas-Präsident Franz Küberl schrieb einen offenen Brief an die Innenministerin: Die Regierungsvorlage habe „weitreichende, negative Auswirkungen“ auf die Rechte von Flüchtlingen. „Es ist noch nicht zu spät, diese geplanten Verschärfungen zurückzunehmen.“

In der Koalition winkt man ab: Es gehe um eine „Mitwirkungspflicht“ – zudem werde die Flüchtlingsberatung stark ausgebaut.

Kinder sollen doch in Schubhaft kommen
Allerdings: Fekter plant auch Verschärfungen für Asylwerber mit Kindern. Diese sollen die Kleinen mit in Schubhaft nehmen oder dem Jugendamt übergeben. Was Versprechungen widerspricht, Kinder nicht mehr einzusperren.

Unstrittig ist die Rot-Weiß-Rot-Card: Quoten werden durch ein Punkte­system ersetzt, Deutsch wird vor Einreise Pflicht.

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