Entwurf übergeben
Anwesenheitspflicht - Fekter macht Ernst
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Flüchtlinge müssen im Extremfall bis zu sechs Wochen in Erstaufnahmestelle bleiben.
Innenministerin Maria Fekter (V) macht mit der "Anwesenheitspflicht" für Asylwerber nun ernst. Die Ressortchefin hat ihren Begutachtungsentwurf für diese Kasernierung von Flüchtlingen Montagabend dem Koalitionspartner SPÖ übergeben. Fekter bleibt dabei, dass künftig grundsätzlich jeder Asylwerber bis zu sieben Tage in der Erstaufnahmestelle bleiben muss. Danach kann er sich bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens - im Maximalfall sechs Wochen - nur in Ausnahmefällen aus dem Zentrum bewegen. Verfassungsbedenken ortet das Innenministerium nicht.
Eberau
Gebietsbeschränkungen für Asylwerber im
Zulassungsverfahren gab es bereits bisher. Erst mit Jahresbeginn trat eine
Gesetzesnovelle in Kraft, wonach sich der Flüchtling während des
erstinstanzlichen Verfahrens nur noch in einem politischen Bezirk aufhalten
darf, im Fall Traiskirchen ist das der Bezirk Baden. Bis dahin war diese
Gebietsbeschränkung auf 20 Tage beschränkt. Die Diskussion um die Furcht der
Eberauer Bevölkerung vor einem Erstaufnahmezentrum hat nun die
Innenministerin bewegt, nochmals eine Verschärfung anzudenken.
Kasernierung
Künftig werden alle Asylwerber verpflichtet, fünf
Arbeitstage lang in der Erstaufnahme für Befragungen, Untersuchungen,
Durchsuchungen, erkenntnisdienstliche Behandlung etc. zur Verfügung zu
stehen. Liegt in dieser Phase ein Wochenende dazwischen, kann die
Kasernierung eine Woche dauern. Will der Asylwerber die Erstaufnahmestelle
(derzeit gibt es solche in Traiskirchen und Thalham) verlassen, kann er von
der Polizei daran gehindert werden. Vorgesehen sind auch Geldstrafen von bis
zu 5.000 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafen.
Nach dieser Phase 1 tritt eine eingeschränkte "Anwesenheitspflicht" ein. Sie gilt für all jene Asylwerber, bei denen davon auszugehen ist, dass ihr Zulassungsverfahren negativ endet. Das kann beispielsweise sein, wenn sich herausstellt, dass im Rahmen des Dublin-Abkommens ein anderer Staat für das Verfahren zuständig wäre, oder wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland kommen.
Erstaufnahmestelle
In diesem Fall sind die Asylwerber zwar an
sich verpflichtet, in der Erstaufnahmestelle zu bleiben, werden aber an
deren Verlassen nicht direkt gehindert. Allerdings besteht dann für sie die
Gefahr, in Schubhaft genommen zu werden. Gestattet ist das Verlassen in
dieser Phase, wenn man der Ladung von Gerichten oder Verwaltungsbehörden
folgen muss, es für eine bestimmte medizinische Behandlung notwendig ist
oder wenn gesetzliche Fürsorge- und Beistandspflichten zu erfüllen sind
sowie wenn die Person freiwillig Österreich verlässt.
Wiewohl bereits ein Begutachtungsentwurf vorliegt, ist noch nicht klar, wie lang diese Phase dauern soll. Grundsätzlich ist geplant, die Kasernierung nur mit dem Ende des Zulassungsverfahrens zu beschränken. Als Maximaldauer schweben der Innenministerin sechs Wochen vor. Hier soll es aber noch Diskussionen mit Experten und der SPÖ geben.
Zweifel
Führende Verfassungsrechtler und Teile der SPÖ hatten ja
nach der Präsentation der Fekter-Pläne Zweifel an der Verfassungskonformität
dieser "Haft" für Flüchtlinge geäußert. Unterstützung hat sich die
Innenministerin nun vom Linzer Verwaltungsrechtler Andreas Hauer geholt. Im
Gespräch mit der APA hält er den "Freiheitsentzug" in der ersten Phase
angesichts einer entsprechenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte bei einem Verfahren in Großbritannien für möglich. In der
zweiten Phase stelle sich die Frage, ob es überhaupt einen Entzug der
persönlichen Freiheit gebe. Schließlich werde eine Ausreise gestattet und
sei selbst bei einem Verlassen nicht festgelegt, dass automatisch Schubhaft
verhängt wird. Auch da müsse eine Einzelfallprüfung stattfinden. Zusätzlich
sei nicht jeder Asylwerber automatisch von dieser relativen
Anwesenheitspflicht betroffen.
Selbst die von Fekter genannte 6-Wochen-Frist wäre für Hauer denkbar. Das wäre "wohl noch im Rahmen des Legitimen", meint der Jurist. Im Regelfall werde das Zulassungsverfahren ohnehin kürzer dauern.

Negative Bescheide
Zogajs in zweiter Instanz abgeblitzt
Arigona, ihre Mutter und die jüngeren Geschwister erhalten kein Asyl.
19. 3.
Laura Rudas attackiert Vizekanzler Pröll
Üblicherweise hält sich Rudas mit Kritik am Koalitionspartner lieber zurück.
Teuer





















Verfassung, bzw. hat Probleme mit der österr. Bundesverfassung, das dürfte eigentlich einem MinisterIn nicht passieren. Aber die Schwarzen haben ja in der Korruptionskoalition von SchwarzBlaun immer wieder auch in der Gesetzgebung Probleme mit der Verfassung gehabt das sollten wir nie vergessen auch in Hinblick auf den Mensdorf Poldi und jetzt auch noch die Hypokorruption mit Kroatien wo Mordtrohungen gegen einen kroatischen Journalisten vorliegen, ja das noch zu Haiders Erbschaft.
@wandern!
Dir sollte Arigona längst nicht mehr ein Dorn im Auge sein.
Wer dir aber ein großer Dorn sein soll, wären die reichen russischen Millionenspender, die sich eine Staatsbürgerschaft in Österreich kaufen können. Das sollte dir so weh tun, daß Du schreien mußt.
Frau Fekter ist nicht mein Vorbild, doch gestern Abend in ZIB 2 hat sie nach langer Zeit endlich einmal nachvollziehbare, klare Worte gesprochen!
Asylwerber die ihre Papiere und Asylgründe vorweisen können, werden raschestens aus der Anwesenheitspflicht befreit und in Österreich aufgenommen (und so soll es auch sein)! Alle anderen Asylwerber, die ihre Papiere schlauerweise vernichtet haben, die sich in Ö. nicht artikulieren können (diese gibt es lt. Fekter in großer Menge) sind an ihre Herkunftsländer zurück zu weisen. Was bitte soll daran menschenünwürdig-menschenverachtend oder nicht gesetzeskonform sein?
Diese Vorgangsweise trifft nur die wirklichen Asylwerber, die wie Gefangene gehalten werden sollen - eindeutig die Falschen.
Jene, die zu und unter Vortäuschung falscher Asylgründe kommen, werden nicht darauf warten, bis ihnen die Fußfesseln angelegt werden. DIE machen sich sofort aus dem Staub und tauchen - mehrheitlich - in der Anonymität der Großstadt Wien unter. Und das Problem wird wieder nicht gelöst - im Gegenteil, jetzt werden die ILLEGALEN noch schneller untertauchen und sind gar nicht mehr zu kontrollieren !
MEHR POLIZEI wäre wesentlich SINNVOLLEN - Frau Ministerin !! Aber da sparen sie je am falschen Platz, wie ihre Vorgänger(in) !!
in die richtige richtung.
wenn sie endlich diese Arigona mitsammt ihren Anhang hinausschmeissen aus Österreich dann haben sie meine Stimme
Endlich mal eine gute Idee dieser Regierung!
auf die Schwemme der Wirtschaftsflüchtlinge, den es gibt praktisch keine richtig Verfolgten mehr bzw. nur sehr wenige.
Ungebildete "Wirtschaftsflüchtlinge" kosten nur das Geld der Steuerzahler und sind so gut wie nicht vermittelbar.
(Diese Feststellung hat übrigens das AMS getroffen).
Anwesenheitspflich verfassungskonform ist, man darf es bezweifeln.
Unstrittig ist m.E. jedoch, dass das kasernieren unter Androhung von Nachteilen strafrechtlich relevant ist. Für die "Verwaltungsaufgaben" sind extrem hoch geschätzt 24 Mannstunden notwendig. Im Vergleich zu diesen 24 h, also 3 Arbeitstagen ist eine Präsenzpflicht von 7 Wochen als unangemessen zu beurteilen.
Gerade im Interesse der Asylwerber, die in ihrer Heimat zu unrecht in Haft oder KZ waren, ist zu gewährleisten, dass größtmögliche Freizügigkeit gewährt wird.
leben Sie am Mond? Mondfähre verpasst?
Diese Frau soll einfach still sein. Sie redet nur Blödsinn und ist als Politikerin völlig unfähig. Noch unfähiger als die gesamte Regierung.
und jedesmal wenns an Blödsinn sagt bekommt´s an Stromschlag.
das nicht machen, auch Stromschläge - wenn genug an der Zahl - können ......., mein Beileid aber Ihre Schmerzen regen mich nicht auf, Dummheit muss bestraft werden.
Die Zeit ist viel zu kurz. Würden weniger Asylanten unterwegs sein wäre die Kriminalität eine Lappalie. Schon an Hand das wir zu wenige Polizisten haben müsste zu der Überlegung führen geschlossene Asylantenheime zu bauen.
das durchbringt, dann ist die nächste Wahl für Ihre Partei gerettet! Daumendrücken ist angesagt, oder Volksbefragung - da kommt dann lt.Gallup raus das 80% das nicht wollen und in Wirklichkeit 98% dafür sind!
Sie brauchen nur nicht zu uns kommen, dann brauchen sie auch nicht unsere Gesetze beachten.
Lager und Ghettos sind doch nichts Neues; Schottermitzi pflegt nur die Tradition. Und ganz Österreich freut sich wieder mal!
Allein die heute gemeldeten Fälle von kriminellken Asylwerbern, illegal Geschleppten, und verurteilten Asylanten zeigen, dass Fekter recht hat!
Es wird kein Asylwerber gegen seinen Willen "eingesperrt"! Jeder kann das Österreich sofort und gerne wieder verlassen, wenn er wo anders ein besseres Fernsehprogramm im Einzelzimmer bekommt...
beim Bundesheer waren wir auch vom 1.10.-26.10.(Angelobung) in der Kaserne eingesperrt. Es gab keine Klagen und hat auch niemandem geschadet.
Also Frau BMinisterin: Nicht beirren lassen!!!
Vierzig Tage ist die befristete Isolierung von Personen oder von Haustieren, die verdächtig sind.
Zweifellos sind Flüchtlinge, von denen man oft nichts weiß, verdächtig. Sie sind verdächtig krank oder kriminell zu sein. 40 Tage sollten reichen die Verdachtsmomente zu zerstreuen und die lieben Menschen in Asyl aufzunehmen, die Bösen hingegen soll der Teuf.. .....!
SOS-Mitmensch fordert allerdings das Gegenteil :-) siehe:
http://sosheimat.wordpress.com/
Sie sind am richtigen Weg!
(Sperrt diese Meinung dies auch die Zensur?)
an die Zensur, ich nehme meine Meinung zurück! Leider kann man Schreibfehler nicht mehr richtig stellen.