Causa Zogaj

Arigona darf noch in Österreich bleiben

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Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Familie den endgültigen Spruch im Land abwarten darf.

Arigona Zogaj, ihre Mutter und ihre beiden minderjährigen Geschwister dürfen vorerst in Österreich bleiben. Der Verfassungsgerichtshof hat ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit ist die Ausweisung bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens ausgesetzt. Aus Sicht der Verfassungsrichter spricht nichts dagegen, dass die Familie aus dem Kosovo den Ausgang des Verfahrens in Österreich abwartet.

Endgültiger Ausgang völlig offen
Aus dieser Entscheidung darf man aber keine Rückschlüsse auf die Entscheidung des VfGH über die Beschwerde an sich ziehen. Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen. Wann diese letztgültige Entscheidung fällt, kann man noch nicht sagen. Die Verfassungsrichter treten noch im Frühjahr zu einer Session speziell in Asylsachen zusammen. Es kann sein, dass die Beschwerde der Zogajs schon auf diese Tagesordnung gesetzt wird, aber es ist nicht sicher. Nächstmöglicher Zeitpunkt wäre dann die Juni-Session des Gerichtshofes.

Arigona Zogaj, ihre Mutter und ihre beiden minderjährigen Geschwister bekämpfen - vertreten vom Linzer Anwalt Helmut Blum - mit dem Antrag beim VfGH die Entscheidung des Asylgerichtshofes, der in zweiter Instanz die Ablehnung ihrer Asylanträge und die Ausweisung bestätigt hat.

Das Innenministerium kommentierte die Entscheidung des VfGH nicht. Man beziehe zu Einzelfällen keine Stellung.

Blau reagiert prompt
Die Reaktion der FPÖ ließ nicht lange auf sich warten. Per Aussendung forden die Blauen, dass die Devise lauten müsse: "Abschieben statt aufschieben!". Strache spricht in diesem Zusammenhang von Asylmissbrauch und -betrug und fordert ein Stopfen der "Schlupflöcher".

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