Umstrittene Novelle

Armutskonferenz: Kritik an Mindestsicherung

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Bruch der Bund-Länder-Vereinbarung durch NÖ, OÖ und Kärnten?

Die Kritik an der geplanten Novelle des niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes reißt nicht ab. Am Mittwoch stellten sich Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ), aber auch das Sozialministerium gegen die für Donnerstag im Landtag zur Beschlussfassung vorgesehenen Vorlage. Kritik kam auch von der Armutskonferenz, die auch den Ländern Kärnten und Oberösterreich vorwirft, die Bund-Länder-Vereinbarung zur Mindestsicherung zu brechen.

Denn in allen drei Ländern werde die erhöhte Familienbeihilfe (die dazu beiträgt, Kosten für zusätzliche Gesundheits- und Hilfeleistungen abzudecken) auf die Mindestsicherung angerechnet - "und so massiv gekürzt", so die Armutskonferenz. Die Vereinbarung sehe "zweifelsfrei vor, dass die Familienbeihilfe bei der Berechnung nicht als Einkommen berücksichtigt werden darf", zitiert die Armutskonferenz in einer Aussendung die Vereinbarung.

Länder planen umstrittene Novelle
Die vorgesehene Novelle in Niederösterreich würde dieses "legalisieren" - und einen niedrigeren Mindeststandard für Menschen mit Behinderung festlegen, so die NGO. Die Armutskonferenz fordert deshalb ein gesetzliches Verbot, die "erhöhte Familienbeihilfe" auf Landesleistungen anzurechnen. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf würden Menschen mit Behinderung, die eine erhöhte Familienbeihilfe beziehen, weniger Mindestsicherung bekommen als Menschen ohne.

Kritik am geplanten Beschluss übte auch Volksanwalt Kräuter im Ö1-"Mittagsjournal". Er appelliere an Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP), "nicht eine ganze Gruppe von Landsleuten bitterer Armut auszusetzen". Er verwies auch auf die Kritik der UNO, die erst Mitte September zahlreiche Mängel bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich festgestellt hatte. Die Novelle wäre genau der Gegensatz davon, was die UNO empfohlen habe, so Kräuter. Auch das Vorgehen in Kärnten und Oberösterreich kritisierte der Volksanwalt.

Es könne nicht sein, dass 15a-Verträge zwischen Bund und Ländern "nach Belieben ausgelegt werden", sagte Kräuter. "Es gilt der Grundsatz: Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten, Anm.)". Aus dem Sozialministerium hieß es laut Ö1, es sei geplant, bei der Verlängerung der 15a-Verträge kommendes Jahr dafür zu sorgen, dass die Länder die Regelungen künftig rechtlich nicht umgehen können.

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