Zustrom hält an

Asyl - Anträge erneut stark gestiegen

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In den Erstaufnahmezentren in Traiskirchen bzw. Thalham wird es langsam eng.

Der Zustrom von Asylwerbern nach Österreich hält an, die Zahl der Anträge ist im Jänner 2012 erneut deutlich nach oben geklettert. 1.312 Personen aus 61 Staaten stellten laut Innenministerium im Vormonat einen Asylantrag in Österreich. Im Vergleich zum Jänner 2011 stieg die Zahl der Ansuchen damit um 49 Prozent. Gegenüber Dezember 2011 gab es ein Plus von immerhin 4,6 Prozent. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V) will wegen der zunehmenden Belastung für die Betreuungseinrichtungen eine Neuordnung der Grundversorgung durchsetzen.

1.171 Asylverfahren entschieden
Bis Ende Jänner 2012 wurden 1.171 Asylverfahren rechtskräftig entschieden. 232 Personen erhielten Asyl und 116 Personen subsidiären Schutz in Österreich. 791 Asylanträge wurden im Jänner abgelehnt. Die meisten Anträge stellten wie im Vorjahr Afghanen und danach Russen. Die drittmeisten Ansuchen kamen von Algeriern, wobei allerdings kein einziges erfolgreich war. Die Anträge von Iranern, Syrern und Somaliern wurden hingegen mehrheitlich anerkannt.

Beschleunigt wurde trotz des Mehranfalls die Abarbeitung der Asylverfahren. Ende Jänner gab es 20.368 offene Verfahren, vor einem Jahr waren es 20.610. Zum Vergleich: vor fünf Jahren betrug der Rucksack noch 33.886 Fälle.

Es wird eng
Nichtsdestotrotz wird es in den Erstaufnahmezentren des Bunds in Traiskirchen bzw. Thalham langsam eng. Anfang Jänner kündigte Mikl-Leitner eine Änderung der Grundversorgung an, damals waren etwa in Traiskirchen fast doppelt so viele Asylwerber untergebracht als eigentlich ausgemacht. Um die Vereinbarung zwischen dem Land Niederösterreich und dem Innenministerium wieder einhalten zu können, will die Innenministerin etwa rückwirkend die Zuwendungen für Quartiergeber von 17 auf 19 Euro pro Nacht und Person erhöhen, um zusätzliches Raumangebot schaffen zu können.

Außerdem soll im Rahmen einer neuen Bund/Länder-Vereinbarung sichergestellt werden, dass die Länder nicht mehr selbst entscheiden können, wen sie in die Grundversorgung aufnehmen und somit "unbeliebte" Asylwerber wie etwa alleinstehende Männer nicht in den Bundeseinrichtungen bleiben müssen. Es soll auch verhindert werden, dass die Grundversorgung nach einem rechtskräftigen Bescheid noch weiter ausbezahlt wird. Die Verhandlungen zur Neuordnung laufen, eine Einigung war vorerst nicht in Sicht.

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