Daban K. Iraker Mord Leopoldstadt

Asylantrag bereits 2005 (!) abgelehnt

Asyl-Skandal um Mord an Frau in Wien

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Der Killer mit dem Messer ­hätte eigentlich im Gefängnis oder außer Landes sein müssen. Asylantrag von 40-jährigem Iraker bereits 2005 (!) abgelehnt

„Hilfe! Er schlachtet mich ab!“ Mit mehreren wuchtigen Messerhieben tötete im Herbst des Vorjahres der Iraker Daban K. (40) die um 10 Jahre ältere Nagsha R., die aus einer früheren Partnerschaft fünf Kinder hatte und die ihren Landsmann heiraten wollte. In der Mordanklage der Staatsanwaltschaft offenbart sich vielfältiges Behördenversagen:

Demnach hätte der Verdächtige (für den die Unschuldsvermutung gilt) zum Tatzeitpunkt in Haft sein müssen: Es gab drei rechtskräftige Verurteilungen wegen Erpressung (2010), Schlepperei (2017) und Körperverletzung (2108), die er allesamt nicht absaß.

Untergetaucht

Als ihm im Vorjahr eine Aufforderung zum Strafantritt zugestellt wurde, machte er eine Depression und Belastungsstörung geltend. Ein Gegengutachten wurde erstellt, das Daban K. durchaus Vollzugstauglichkeit attestierte. Da tauchte er unter (indem er, ohne sich behördlich zu melden, bei seinem späteren Mordopfer einzog).

Dabei war sein Asylantrag bereits 2005 (!) abgelehnt worden. Doch erst sechs Jahre später, 2011, sollte er das Land verlassen. Da er aber nicht in Schubhaft genommen und abgeschoben wurde, blieb er einfach und brachte 2014 einen Folgeantrag um Asyl ein, weil er Angst hatte, bei einer Rückkehr in den Irak getötet zu werden. Trotzdem wurde ihm das Aufenthaltsrecht entzogen. Seine „Antwort“: Er legte Beschwerde ein.

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