Justizausschuss

Ausbildung in Terrorcamps wird strafbar

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Absolventen von Terror-Trainings drohen künftig bis zu zehn Jahre Haft.

Der Justizausschuss hat am Mittwoch die Einführung der großen Kronzeugenregelung in Korruptionsverfahren und die Errichtung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Korruption und Wirtschaftskriminalität beschlossen. Außerdem wird die Ausbildung in Terrorcamps künftig unter Strafe stehen. Letzteres wäre nach dem Willen von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) im Rahmen eines umfangreichen "Terrorismuspräventionsgesetzes" geplant gewesen, das nun aber wegen Bedenken von SPÖ und Opposition vorerst deutlich abgespeckt wurde.

Bis zu zehn Jahre Haft für Terror-Ausbildung
Die "Ausbildung für terroristische Zwecke" wird als neuer Paragraf 278e ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Für Ausbildner (in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoffen, Schuss- oder sonstigen Waffen) sind ein bis zehn Jahre Haft vorgesehen, wenn die vermittelten Fähigkeiten für terroristische Zwecke eingesetzt werden sollen. Wer sich in diesem Methoden mit dem Vorsatz ausbilden lässt, eine terroristische Straftat zu begehen, dem drohen sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Weitere Punkte des Anti-Terror-Pakets nicht beschlossen

Die weiteren Punkte des im April von der Regierung ins Parlament geschickten "Terrorismuspräventionsgesetzes" wurden von den Abgeordneten vorerst nicht beschlossen. SPÖ, Opposition sowie NGOs und Medien, hatten befürchtet, dass die Justiz die geplanten Strafbestimmungen gegen die "Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat" sowie gegen das "Gutheißen von terroristischen Straftaten" überschießend interpretieren und gegen zivilgesellschaftliche Organisationen anwenden könnte. Auch die Neuregelung des Delikts der "Verhetzung" kommt vorerst nicht: Ursprünglich hätte neben der Hetze gegen Religionsgemeinschaften und Ethnien auch der Aufruf zu Gewalt gegen Einzelpersonen wegen ihres Geschlechts, wegen einer Behinderung, wegen ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden sollen.

Kronzeugenregelung ab 2011 in Kraft
Die Kronzeugenregelung soll ab 1. Jänner 2011 u.a. bei Korruptions- und Wirtschaftsverfahren sowie bei Delikten mit einer Strafdrohung von über fünf Jahren zur Anwendung kommen. Wer in derartige Delikte verwickelt ist, aber als Kronzeuge mit den Behörden kooperiert und zur Aufklärung beiträgt, dem kann der Staatsanwalt eine Anklage ersparen. Stattdessen sollen den Betroffenen gemeinnützige Leistungen oder Geldbußen auferlegt werden. Ausgeschlossen ist diese Vorgehensweise allerdings bei Sexualdelikten und Taten mit Todesfolge. Die Neuregelung ist vorerst bis Ende 2016 befristet und soll danach evaluiert werden.

Unternehmen können als Kronzeugen auftreten
Gegenüber dem Regierungsentwurf ergänzt wurde laut Ausschussvorsitzendem Heribert Donnerbauer (ÖVP), dass künftig auch Unternehmen als Kronzeugen auftreten können. Für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und andere juristische Personen gilt seit 2006 das "Verbandsverantwortlichkeitsgesetz" - eine Art Unternehmensstrafrecht, das Geldstrafen von bis zu 1,8 Mio. Euro vorsieht, wenn Mitarbeiter vorsätzliche Straftaten begangen haben. Ein Unternehmen, das sich als Kronzeuge an der Aufklärung einer Straftat beteiligt, kann nun künftig ebenfalls mit einer Art außergerichtlichem Tatausgleich belegt werden und damit straffrei ausgehen.

Ausbau der Korruptionsstaatsanwaltschaft
Gegen Wirtschaftskriminalität will die Justiz künftig mit einer spezialisierten Staatsanwaltschaft vorgehen. Dazu wird die Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft ab Juni 2011 zur "Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption" (WKStA) ausgebaut und erhält deutlich mehr Personal. Statt derzeit sieben sollen künftig 37 bis 40 Staatsanwälte und zumindest sieben Experten bei dieser Einheit Dienst tun. Von den ursprünglich geplanten Wirtschafts-Kompetenzzentren in Wien, Linz, Granz und Innsbruck ist Bandion-Ortner im Begutachtungsverfahren wieder abgerückt.

Zugriff auf kriminelles Vermögen wird verschärft

Ebenfalls Teil des "strafrechtlichen Kompetenzpakets" zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität: Der Zugriff auf kriminelles Vermögen wird verschärft. Künftig gilt das "Bruttoprinzip" - verurteilte Wirtschaftskriminelle können ihre "Aufwendungen" also nicht mehr von den durch die Justiz abgeschöpften Gewinnen abziehen.

Mehr Transparenz durch Staatsanwaltschaft

Zudem will die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidungen nach massiver öffentlicher Kritik in mehreren Fällen künftig transparenter gestalten: Werden Verfahren, die von besonderem öffentlichen Interesse sind, eingestellt, dann kann die Staatsanwaltschaft dies künftig begründen. Außerdem sollen auch Opfer von Straftaten künftig eine volle Begründung über die Verfahrenseinstellung erhalten.
 

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