Nach Spitzel-Affäre

Ausweitung der Immunität für Abgeordnete

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Breite Front für Nachschärfung bei NR-Abgeordneten-Immunität.

Im Parlament zeichnet sich eine ungewöhnlich breite Front für Nachbesserungen bei der parlamentarischen Immunität ab. Anlass ist das umstrittene Vorgehen von Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft gegen den BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler. Gegen ihn wurde ermittelt, obwohl seine Aussagen teilweise offensichtlich von der parlamentarischen Immunität geschützt wurden. ÖVP und Grüne wollen nun auch eine Art Redaktionsgeheimnis für Abgeordnete und deren Mitarbeiter einführen.

Westenthaler im Mittelpunkt
Anlassfall war eine Auseinandersetzung zwischen dem BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler und Martin Kreutner, dem Chef des Büros für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium. Kreutner hatte Westenthaler aufgrund einer Aussendung des BZÖ zu einer Parlamentsrede des Abgeordneten wegen Verleumdung geklagt. Weil Abgeordnete für im Parlament gemachte Aussagen nicht verfolgt werden können, versuchten die Behörden stattdessen jene BZÖ-Mitarbeiter zu belangen, die Westenthalers Aussagen in der Presseaussendung verbreitet hatten.

Immunität
Das Problem dabei: Laut Verfassung sind nicht nur die Parlamentsreden der Abgeordneten "immunisiert", sondern auch "wahrheitsgetreue Berichte" darüber. Damit können auch Journalisten oder Mitarbeiter nicht belangt werden, die über Parlamentsreden berichten. Geregelt ist das im Artikel 33 der Bundesverfassung (B-VG). Dort heißt es wörtlich: "Wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen des Nationalrates und seiner Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortung frei."

Die Abgeordneten-Immunität ist im Artikel 57 geregelt. Absolut gegen strafrechtliche Verfolgung immunisiert sind demnach Aussagen im Nationalrat: "Die Mitglieder des Nationalrates dürfen wegen der in Ausübung ihres Berufes geschehenen Abstimmungen niemals, wegen der in diesem Beruf gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen nur vom Nationalrat verantwortlich gemacht werden."

Strafverfolgung
Ansonsten dürfen Mitgliedes des Nationalrates, sofern sie nicht auf frischer Tat ertappt werden, nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn die angebliche Straftat "offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des betreffenden Abgeordneten steht". Die Entscheidung darüber trifft der Immunitätsausschuss des Nationalrats.

"Handlungsbedarf"
Der ÖVP-Fraktionschef im U-Ausschuss, Werner Amon, findet das vorgehen der Behörden gegen parlamentarische Mitarbeiter "problematisch". "Es wird ziemlich sicher Handlungsbedarf für das Parlament geben", so Amon vor Sitzungsbeginn. Man müsse Immunität und Grundrechte nachschärfen und eine Art Redaktionsgeheimnis, wie es derzeit für Medien besteht, auch für Abgeordnete und deren Pressereferenten schaffen.

Auch der Grüne Peter Pilz fordert ähnliches. Außerdem sollte es seiner Meinung nach einen zivilrechtlichen Schutz für Journalisten, Abgeordnete und Rechtsanwälte geben. Für Nachschärfungen beim Immunitätsrecht plädierten auch SP-Mann Otto Pendl und der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf von der FPÖ. Seit der Reform der Strafprozessordnung hätten die Behörden ein "grenzgängerisches Vorgehen" gegen Abgeordnete und Journalisten an den Tag gelegt, kritisierte Graf.

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