Flöttl-Urteil aufgehoben, Elsner bleibt in Haft

BAWAG: Die Urteile im Detail

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Der OGH hob die Urteile gegen Bawag-Spekulant Flöttl und die Ex-Vorstände zur Gänze auf. Helmut Elsner bleibt aber weiter in Haft.

Helmut Elsner, ehemaliger BAWAG-Generaldirektor
Elsner hatte vom Erstgericht wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung neuneinhalb Jahre Haft erhalten. Zweieinhalb Jahre davon für die "Plastiksackerl-Affäre" um eine Zahlung an Ex-Konsum-Chef Gerharter. Der OGH war jedoch der Meinung, dass sich der OGH bei Elsner zu wenig mit der subjektiven bzw. objektiven Tatseite auseinandergesetzt hat. Bei Elsner wurde das Betrugsfaktum zur Gänze aufgehoben, auch der Vorwurf der Bilanzfälschung hielt in der Instanz nicht. Trotzdem bleibt Elsner in Haft. Für den Umfang, den der Berufungssenat bestätigte, wurde eine Zusatzstrafe von siebeneinhalb Jahren Haft festgesetzt, somit ergeben sich für Elsner insgesamt 10 Jahre Haft.

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Gemäß den Feststellungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat sich der Schaden, den das Erstgericht Helmut Elsner angelastet hatte, von 1,72 Mrd. reduziert, aber dennoch jedenfalls die Milliardengrenze überschritten.

Spekulant Wolfgang Flöttl
Das Urteil gegen den Spekulanten wurde komplett aufgehoben. Der Fall wurde an das Erstgericht verwiesen und muss komplett neu verhandelt werden. Das verkündete der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig heute. Die Aufhebung der Urteile erfolgt wegen "Verfahrensmängeln" und "rechtlichen Fehlern", erläuterte Lässig.

Johann Zwettler, Nachfolger von Elsner
Bei seinem Nachfolger Johann Zwettler reduzierte sich der ihm ursprünglich zugerechnete Schaden von über 900 Mio. Euro um rund ein Drittel. Die vom Erstgericht über Zwettler verhängte Freiheitsstrafe von fünf Jahren wurde vom OGH bestätigt - allerdings nur deshalb, weil die Staatsanwaltschaft gegen das Strafausmaß nicht berufen hatte. Damit war gemäß dem Verschlechterungsverbot eine Erhöhung nicht mehr möglich. Er wird in absehbarer Zeit eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten.

Peter Nakowitz
Für Peter Nakowitz, Elsners ehemalige "rechte Hand", der in erster Instanz vier Jahre erhalten hatte, heißt es zurück an den Start. Sein Urteil wurde aufgrund von Feststellungsmängeln zur subjektiven Tatseite beinahe zur Gänze aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen. In diesem Verfahren hat das Erstgericht dann eine neue Strafe festzusetzen. Nakowitz wird damit vermutlich weiter auf freiem Fuß bleiben.

Ex-BAWAG-Aufsichtsratschef Günter Weninger
Das Urteil wurde großteils aufgehoben. 

Die Urteile gegen die früheren BAWAG-Vorstände Christian Büttner, Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch sowie gegen den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter wurden ebenfalls zur Gänze aufgehoben.

Bandion-Ortner in der Kritik
Weiter unter Druck geraten dürfte nun Justizministerin Bandion-Ortner, die von den Grünen und dem BZÖ bereits zum Rücktritt aufgefordert wurde. Sie selbst schloss einen solchen am Donnerstag einmal mehr aus. Das Höchstgericht habe ihre Urteile "in den wesentlichen, wichtigsten Bestandteilen" bestätigt, sagte Bandion-Ortner.

"Unterschiedliche Rechtsansichten"

Den Einwand einiger Journalisten, dass selbst Elsner von einigen Punkten freigesprochen wurde und sich die ihm zuzurechnende Schadenssumme um rund 500 Mio. Euro reduziert habe, tat Bandion-Ortner mit dem Hinweis ab, dabei handle es sich um "unterschiedliche Rechtsansichten". Immerhin habe der OGH klargestellt, dass an der BAWAG-Spitze "über ein halbes Jahrzehnt schwere Verbrechen" begangen wurden: "Der Hauptverantwortliche hat die Höchststrafe von zehn Jahren insgesamt bekommen."

OGH kritisiert "kuriose Begründungen"
Dass bei fünf Angeklagten ihre Urteile vom OGH im gesamten Umfang "kassiert" wurden ("Große Teile des Urteils haben wir aufgehoben, weil uns das zu wenig war" oder "Die Begründung ist teilweise sehr kurios", war den mündlichen Ausführungen des Senatsvorsitzenden zu entnehmen), kommentierte Bandion-Ortner wörtlich mit "Die Nebenangeklagten betreffen nur Teilaspekte des Verfahrens." Außerdem sei damit "der letzte Beweis für das Funktionieren unseres Rechtsstaats" und die Unabhängigkeit der Justiz erbracht: "Der OGH hat den Kreis der Verantwortlichen offensichtlich enger gezogen."

Bandion-Ortner: "Sprechen wir nicht von Niederlage"

Auf die Frage, ob es sich dabei für sie nicht um eine persönliche Niederlage handle, erwiderte die Ministerin: "Sprechen wir nicht von Niederlage. Ob es wirklich zu Verfahrensergänzungen kommen muss, steht noch nicht fest."
 

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