Haftstrafe für Josef S.

Ball-Krawalle: Eklat um Urteil

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Deutscher Student Josef S. nach teilbedingtem Urteil auf freiem Fuß.

Mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen einen 23-jährigen Studenten aus Jena zu Ende gegangen, der am 24. Jänner 2014 als Rädelsführer bei einer Demonstration gegen den Akademikerball gewalttätig gegen Polizeikräfte vorgegangen sein soll.

Der Schöffensenat (Vorsitz: Thomas Spreitzer) hatte am Ende eines langwierigen Beweisverfahrens keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten und bestätigte grundsätzlich die in der Anklage enthaltenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Dafür setzte es eine teilbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr. Vier Monate wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest der Strafe sah das Gericht dem bisher Unbescholtenen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach.

Nach Urteil auf freiem Fuß

Da dem 23-Jährigen die U-Haft auf die Strafe anzurechnen war - der Angeklagte hatte seit seiner Festnahme knapp sechs Monate im Gefängnis verbracht -, kam er dreißig Minuten nach Schluss der Verhandlung auf freien Fuß. Im Beisein seiner Mutter und seiner Verteidigers Clemens Lahner verließ er in einem Taxi die Justizanstalt Josefstadt.

Dem erstinstanzlichen Schuldspruch zufolge soll der 23-Jährige mit einer Reihe namentlich nicht mehr feststellbarer Mittäter in gewaltbereiter Absicht an der Demonstration in der Wiener Innenstadt teilgenommen und dabei Anweisungen erteilt und gestikuliert haben. Er wurde folglich wegen "führender Beteiligung" am Landfriedensbruch schuldig erkannt.

Der Senat ging weiters davon aus, dass der Angeklagte Polizisten unter anderem mit Steinen beworfen, die Eingangstür der Polizeinspektion Am Hof mit einer Eisenstange zertrümmert und mit derselben Stange gemeinsam mit anderen Tätern die Karosserie und die Windschutzscheibe eines Polizeidienstfahrzeugs demoliert hatte, ehe er eine gezündete Rauchbombe ins Fahrzeuginnere warf. Allein das demolierte Polizeiauto soll einen Schaden von über 17.000 Euro verursacht haben.

Richer: Studen hat als "politisch denkender junger Mann" gehandelt
Der Richter billigte dem 23-Jährigen in seiner ausführlichen Urteilsbegründung zu, als "politisch denkender junger Mann" gehandelt zu haben: "Der Zweck heiligt aber nicht die Mittel." Er forderte den Studenten außerdem dazu auf, über die Folgen der von ihm gesetzten Handlungen nachzudenken. Die von einem kleinen Teil der Demonstranten vorgenommenen Gewalttätigkeiten hätten es "Rechtspopulisten" und "namhaften österreichischen Politikern", die am Akademikerball teilgenommen hatten, ermöglicht, "sich als die neuen Juden darzustellen" bzw. sich "als Unschuldslämmer und Opfer zu gerieren".

Am letzten Verhandlungstag waren noch etliche Polizisten zeugenschaftlich vernommen worden, die am Stephansplatz von Demonstranten unter Beschuss genommen worden waren. Sie wurden unter anderem von Feuerlöschern, Glasflaschen, Steinen und pyrotechnischen Artikeln getroffen. Ein Beamter wurde seiner Aussage zufolge "überrannt": Er sei "nach hinten geflogen" und "leicht verletzt" worden. Es habe "nur so geprasselt". Sein Helm habe "ein großes Loch" aufgewiesen: "Ich hab' schauen müsse, dass ich nicht untergehe."

Polizisten konnten Angreifer nicht identifizieren
Mit Ausnahme eines zu Erkundungs- und Beobachtungszwecken eingesetzten Zivilpolizisten hatte allerdings kein Polizist gegen den 23-Jährigen ausgesagt. Es sei nicht möglich gewesen, in dem Tumult einen Angreifer zu identifizieren, so der Grundtenor der zuletzt befragten Einsatzkräfte. Dem Beamten in Zivil war der deutsche Student nicht zuletzt infolge eines markanten Sweaters mit der Aufschrift "Boykott" aufgefallen. Er gab an, den jungen Mann während der Demonstration mehrfach bei gewalttätigem Handeln beobachtet zu haben.

Das Gericht fand diesen Zeugen "vollkommen glaubwürdig". "Es gibt keinen Grund, warum er Sie zu Unrecht beschuldigen soll", meinte der Vorsitzende zum verurteilten Studenten. Dem Beamten sei es "nicht darum gegangen, jemanden einzutunken". Dass es in seinen Aussagen unterschiedliche Angaben gab und diese nicht zur Gänze mit jenen von zwei anderen zivilen Aufklärungskräften übereinstimmten, fand der Richter "nachvollziehbar und logisch", zumal der Beamte unter Stress gestanden sei. Insofern handle es sich um "kleine Widersprüche, die total unbedenklich waren".

Die Anwälte von Josef S. sahen das Urteil mit einem "lachenden und weinenden" Auge, wie Anwalt Clemens Lahner bei einer Pressekonferenz sagte. Positiv sah er, dass der Anklagepunkt der absichtlich schweren Körperverletzung fallen gelassen wurde. Die Begründung des Gerichts für das Urteil könne Lahner aber "nicht ganz nachvollziehen". Ob man in Berufung geht, wird am Freitag bekannt gegeben.

Empörte Reaktionen auf das Urteil
Auf das Urteil hagelte es zahlreiche empörte Reaktionen. Die SPÖ-Jugendorganisationen sahen ebenso wie ÖH und Bundesjugendvertretung einen Skandal. SPÖ und Grüne forderten einmal eine justizpolitische Debatte über den Landfriedensbruch-Paragrafen. Zustimmung kam dagegen von ÖVP Wien und FPÖ Wien. Hier lesen Sie alle Reaktionen zum Urteil gegen Josef S. >>>

 

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