16. Februar 2010 08:37
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) will über den Einsatz von
elektronischen Fußfesseln "in den nächsten Wochen"
entscheiden. Nach einer grundsätzlichen Entscheidung im Justizministerium
müssten noch die technischen Details und die rechtliche Umsetzung geklärt
werden, erläuterte die Ministerin Montag abend bei einer Diskussion im "Accedo-Salon"
in Wien.
Die Anwendung von Fußfesseln statt Haft könne nur bei U-Häftlingen mit
Haftgrund Fluchtgefahr erwogen werden, nicht bei Verdunkelungs- oder
Wiederholungsgefahr. Im Strafvollzug wäre ein Einsatz von Fußfesseln in der
Entlassungsphase möglich.
Fußfessel für Elsner?
Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, der
seit nunmehr über drei Jahren in U-Haft sitzt, wäre ein "möglicher
Anwendungsfall" für den Einsatz der Fußfesseln, sagte die Ministerin.
Elsner wurde - nicht rechtskräftig - zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt,
das Urteil fällte ein Schöffensenat unter Vorsitz der damaligen Richterin
Bandion-Ortner. Zahlreiche Haftentlassungsanträge des heute 74-Jährigen
wurden abgelehnt und mit Fluchtgefahr begründet. Über die lange Dauer von
Elsners U-Haft wollte sich Bandion-Ortner nicht äußern. "Jetzt
sind andere Richter zuständig", sagte sie.
Entlastung für Justiz
Angesprochen auf die Möglichkeiten
der europäischen Zusammenarbeit in Justizfragen verwies Bandion-Ortner auf
den Strafvollzug. Häftlinge könnten die Haft ja auch in ihrer Heimat
absitzen. "Wir haben einen höheren Häftlings-Export als -Import, das
wird zu einer Entlastung der österreichischen Justiz führen",
sagte sie.
Bei einem eventuellen Angebot von gestohlenen Bank-Daten an Österreich
müsste genau abgewogen werden, grundsätzlich wäre ein Ankauf einer "Steuer-CD"
aber nicht illegal, betonte die Ministerin. Dabei müsste der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. "Finanzvergehen sind
kein Kavaliersdelikt", betonte sie.
In einer ersten Reaktion lehnt Helmut Elsners Frau Ruth eine Freilassung mit
Fußfessel ab. "Die Fluchtgefahr ist eine reine Fiktion der Justiz.
Die Untersuchungshaft ist rechtswidrig und unrecht. Mein Mann ist umgehend
und ohne Auflagen freizulassen", so Ruth Elsner gegenüber ATV.