Nicht die Polizei

Beamte sollen Rauchverbot kontrollieren

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Die Einhaltung der vor rund einem Monat präsentierten Bestimmungen zum Nichtraucher-Schutz soll den Bezirksverwaltungsbehörden obliegen.

Details konnte Sprecher Markus Leithner noch nicht verraten: "Wir sind noch in der Ausarbeitung." Man sei bei den letzten Feinabstimmungen; diese sollten "schnellstmöglich" vonstatten gehen.

Polizei überprüft Lokale nicht
Das Ministerium widersprach somit einem Bericht der Tageszeitung "Die Presse", demnach die zuständige Ministerin Andrea Kdolsky (V) die Kontrolle "am liebsten einem Duett aus Gemeinde-Wachbehörden und Polizei überlassen" würde. Laut dem Ministerium sind aber weder den Gemeinde-Wachbehörden noch der Polizei im Tabakgesetz Vollzugsaufgaben überantwortet: "Daher erfolgen durch diese auch keine Überprüfungen in Räumen öffentlicher Orte und damit auch nicht in Lokalen."

Baldiger Gesetzesentwurf
Eine Änderung der Kompetenzen sei nicht angedacht: "Die Vollziehung des Tabakgesetzes erfolgt im Wege der dafür zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden." Ob es einen Gesetzesentwurf noch "diese Woche oder nächste" geben wird, konnte der Sprecher ebenso noch nicht sagen.

Wer kontrolliert Lokalgröße?
Nach den neuen Bestimmungen besteht für Gaststätten bis 50 Quadratmetern Wahlmöglichkeit. Bei Ein-Raum-Lokalen bis zu 80 Quadratmetern darf der Inhaber das Qualmen erlauben, wenn er nachweisen kann, dass eine Abtrennung aus rechtlichen Gründen "im Rahmen der Änderung der Betriebsanlage" nicht möglich ist. Nach dem Bericht der "Presse" soll die Kontrolle die Baupolizei übernehmen - seitens des Ministeriums gab es auch dazu noch keine Auskunft.

Hier geht es zu den Nichtraucher-Lokalen in Österreich.

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