Per Initiativantrag

Berger will Mieterhöhungen einfrieren

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Justizministerin Maria Berger (S) will wie angekündigt im Wohnbereich Schritte zur Eindämmung der Inflation setzen.

Konkret plant Berger die gesetzlich vorgegebene Inflationsanpassung der Richtwert-Mieten jedes Jahr im April abzuschaffen. Derzeit werden diese Mieten im April um den Inflationswert vom Dezember des Vorjahres (heuer sind es 3,6 Prozent) mit Wirkung per 1. Mai automatisch erhöht.

Längere Perioden zwischen Erhöhungen
Diesen Automatismus will Berger abschaffen. Sie möchte längere Perioden zwischen den Miterhöhungen. Im Gespräch ist die Einführung eine Schwellenwertes bei der Inflation, ab dem die Mieten erhöht werden. Damit diese Maßnahme noch heuer wirken kann, will Berger ihr Gesetzesvorhaben per Initiativantrag umsetzen. Das Vorhaben ist bereits im parlamentarischen Bautenausschuss und soll nach den Vorstellungen Bergers schon nächste Woche im Plenum beschlossen werden.

Träger für geplante Mietrechtsreform
Dieses Gesetzesvorhaben ist gleichzeitig Trägerrakete für die von Berger geplante größere Mietrechtsreform. Eine entsprechende Arbeitsgruppe soll hier bis Sommer/Frühherbst einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Geplant ist unter anderem eine Durchforstung des Betriebskostenkataloges. Thema sind auch die mieterfreundlichen OGH-Urteile (Stichwort: Thermeninstandhaltung und -reparaturen).

AK begrüßt Forderung
Die Arbeiterkammer (AK) begrüßt die Initiative von Justizministerin Maria Berger (S), wonach die gesetzlich vorgegebene Inflationsanpassung der Richtwert-Mieten im April abgeschafft werden soll. Seit 2000 ist der Mietenindex in Österreich um 27,6 Prozent gestiegen und damit rund zweimal so stark wie der gesamte Verbraucherpreisindex (14,6 Prozent). Die AK fordert daher eine grundsätzliche Verbesserung für Mieter im Mietrechtsgesetz.

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