Lobbyistengesetz vertagt

Berufs-Geheimnis: 
Karl gibt nach

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Ministerin Karl bringt die Aufweichung des Berufsgeheimnisses für Journalisten, Ärzte etc. nicht durch

Der Widerstand war zu groß: Justizministerin Beatrix Karl gibt bei der von ihr geplanten Aufweichung des Berufsgeheimnisses für Journalisten, Ärzte oder Anwälte auf ganzer Linie nach.

Im Vorgespräch für den heutigen Justizausschuss ist Karl gleich in die Offensive gegangen. Sie legte SPÖ, FPÖ und Grünen (das BZÖ boykottierte den Termin) einen deutlich entschärften Entwurf vor: Die Erstsichtung von beschlagnahmten Unterlagen wird bei einer Beschwerde nun doch nicht durch die Staatsanwaltschaft, sondern durch einen unabhängigen Richter vorgenommen.

Kompromiss Karls mit den anderen Parteien: Wenn das der Betroffene ausdrücklich will – etwa damit ein Verfahren schneller abgewickelt wird –, kann das Material auch gleich dem Staatsanwalt überstellt werden. „Das Artilleriefeuer der vergangenen Tage hat offensichtlich seine Wirkung gezeigt“, so FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer.

Politpaket. Auch das Lobbying-Gesetz kommt so nicht. Es wurde auf Wunsch der SPÖ aufgeschoben. Im Juni soll es in einem Paket gemeinsam mit Neuregelungen zu Parteienfinanzierung und Korruption beschlossen werden.

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