Skandal von Ebensee

Berufung nach Neonazi-Prozess in OÖ

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Nur Freispruch nach Störaktion im ehemaligen KZ Ebensee bestätigt.

Drei der vier im Prozess nach einer Störaktion im ehemaligen KZ Ebensee im Landesgericht Wels verkündeten Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle drei bedingten Strafen bis zu sechs Monaten berufen. Zwei Angeklagte haben Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Der Freispruch wurde nicht angefochten, hieß es am Donnerstag aus dem Gericht.

Wiederbetätigung
Die vier Jugendlichen waren wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn angeklagt. Sie sollen am 9. Mai 2009 bei einer Gedenkfeier im Stollen Ebensee Nazi-Parolen gerufen und Schüsse aus Softguns auf Besucher abgegeben haben. Drei von ihnen wurden im Schwurgerichtsprozess am 1. Dezember schuldig gesprochen.

Der Erst-Angeklagte hat gegen seine Strafe von sechs Monaten bedingt auf drei Jahre Probezeit kein Rechtsmittel ergriffen. Die zu fünf Monaten mit ebenso langer Probezeit Verurteilten haben Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Bei einem der Beschuldigten erfolgte der Schuldspruch unter Vorbehalt einer Strafe. Die Staatsanwaltschaft hat bezüglich aller drei wegen der Strafhöhe berufen. Einzig der Freispruch ist rechtskräftig.

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