Ehemaliger Sozialminister

Buchinger ist weiter Behinderten-Anwalt

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Für weitere vier Jahre - Plant wieder Väterkarenz.

Der ehemalige Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) wird offiziell als Behindertenanwalt wiederbestellt. Die Entscheidung für den 58-jährigen Oberösterreicher war bereits vergangene Woche publik geworden, am Montag bestätigte nun das Sozialministerium diesen Schritt in einer Aussendung. Wie schon in seiner ersten Periode wird Buchinger erneut in Väter-Karenz gehen.

Die Funktionsperiode Buchingers endet mit 31. Dezember, er wurde für eine weitere vierjährige Amtsperiode bestellt. Vorausgegangen war der Bestellung ein Hearing durch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) mit den Bewerbern. Buchinger setzte sich letztlich gegen die ebenfalls in die engere Auswahl gekommene BIZEPS-Mitgründerin Bernadette Feuerstein durch. Gehört wurde vor der Ernennung auch der Behindertenbeirat.

Buchinger war Erstgereihter
Buchinger sei beim Hearing am 9. Dezember als Erstgereihter hervorgegangen. Die Auswahl der Bewerber wurde von der ÖAR selbst vorgenommen, betonte man im Sozialministerium. Ressortchef Rudolf Hundstorfer (SPÖ) habe seiner Entscheidung die Ergebnisse des Hearings sowie die Anhörung des Behindertenbeirates zugrunde gelegt, hieß es in der Aussendung.

Gegenüber der APA bestätigte Buchinger Berichte, wonach er - nach der Geburt seines jüngsten Sohnes im Februar 2013 - erneut in Väterkarenz gehen werde. Seine zweimonatige Karenz werde vom 22. Februar bis 21. April 2014 dauern, sagte der Behindertenanwalt. Bereits im Jahr 2011 war Buchinger in Väterkarenz gegangen - damals für fünf Monate.

Inhaltlich will sich Buchinger vor allem auf die Themen Bildung, Arbeit und Barrierefreiheit konzentrieren. "Bildung und Arbeit deswegen, weil sie für die Gleichstellung ganz, ganz zentral sind, und weil in den ersten vier Jahren hier keine wirklichen großen Fortschritte erreicht werden konnten".

Das Thema Barrierefreiheit werde wichtig, weil mit Ende 2015 die Übergangsfristen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz enden - "und der Altbestand barrierefrei zu gestalten ist".
 

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