Wahlbetrug

Bürgermeisterkandidat manipulierte Wahl

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Der Kärntner SPÖ-Kandidat vernichtete für Gegner ausgefüllte Stimmzettel.

Wegen Missbrauch der Amtsgewalt ist ein 43 Jahre alter Kärntner am Freitag von einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt zu acht Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe in der Höhe von 1.440 Euro verurteilt worden. Der damalige SPÖ-Kandidat für das Bürgermeisteramt in der Gemeinde Dellach im Drautal (Bezirk Spittal) hatte im März 2009 nach der Stichwahl eine versiegelte Wahlurne geöffnet, mindestens 92, für seinen Gegner ausgefüllten Stimmzettel entnommen, vernichtet und auf neuen Zetteln für sich ein Kreuz gemacht.

Versiegelte Urne
Die Urne - ein mit Klebeband verschlossener und versiegelter Karton - war laut Angeklagtem in einem Stahlschrank eingeschlossen. Der Schlüssel dazu war in einem Tresor verwahrt und dieser Schlüssel wiederum in einer Lade im Meldeamt. Der Beschuldigte war nicht nur Kandidat, sondern auch stellvertretender Wahlleiter und hatte als solcher Zugang. So fuhr er am Abend des 15. März 2009 ins Gemeindeamt und tauschte die Stimmzettel aus - die seines Gegners vernichtete er in einem Reißwolf. Er verwendete sogar den selben Kugelschreiber, der in der Wahlkabine gelegen war. Er legte jedoch mehrere Zettel übereinander und drückte so das Kreuz durch. Dies hätte seine Tat laut Staatsanwaltschaft nachvollziehbar gemacht.

Kurzschlussreaktion
"Ich kann's mir heute selber nicht mehr erklären", lautete die Antwort des Angeklagten - er bekannte sich schuldig - auf die Frage von Richter Oliver Kriz nach seinen Beweggründen. Er habe zwar gewusst, dass er das nicht machen dürfe, dass diese Tat strafbar ist, sei ihm aber nicht bewusst gewesen. "Das habe ich einfach verdrängt", meinte der SPÖ-Politiker. Die Verteidigung pochte darauf, dass der 43-Jährige an einem Burn-Out-Syndrom leide. Die Tat sei eine Kurzschlussreaktion aufgrund der Erschöpfung aus dem Wahlkampf gewesen.

Ein psychiatrisches Gutachten bestätigt zwar eine mittelgradig bis schwere depressive Erkrankung, "eine relevante psychische Erkrankung bis zum Zeitpunkt der Wahl konnte allerdings nicht festgestellt werden", erklärte der Sachverständige Walter Wagner. Der Angeklagte habe zielgerichtet gehandelt, er sei zurechnungsfähig gewesen.

Milderungsgründe
Als Milderungsgründe nannte der Richter das "bisherige Wohlverhalten, welches mit der Tat in auffallendem Widerspruch steht", das umfassende und reumütige Geständnis und - "das muss man im Südosten Österreichs besonders betonen" - dass der 43-Jährige das Amt nicht angenommen habe. Erschwerend kam hinzu, dass die Tat gewisse manipulative Tätigkeiten voraussetzt und die Grundfeste eines demokratischen Rechtsstaates erschüttert. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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