03. März 2010 15:37
Nach mehrwöchigen
politischen Diskussionen steht der Termin für die Landtagswahl im
Burgenland fest: Der Urnengang findet am 30. Mai statt. Damit geht der
Wunsch der ÖVP in Erfüllung. Die SPÖ, die sich wiederholt für den 2. Mai
stark gemacht hatte, konnte sich mit ihrem favorisierten Termin nicht
durchsetzen.
"Der 30. Mai ist aus Sicht der Bevölkerung und aus rechtlichen Gründen
am besten für die Abhaltung der Wahl geeignet", begründete
ÖVP-Vizelandeshauptmann Franz Steindl seine Entscheidung. Den entsprechenden
Akt will Steindl kommenden Dienstag auf die Tagesordnung der Landesregierung
setzen lassen.
"Kein Wunschkonzert"
Er habe von Beginn an
klargestellt: "Ein Wahltermin ist kein Wunschkonzert für eine Partei", so
Steindl. Es gehe darum, den "besten Termin aus der Sicht der Bevölkerung
festzulegen" und "alle rechtlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen. "Aus
dieser Verantwortung heraus habe ich den vom Regierungspartner SPÖ
gewünschten 2. Mai als Termin abgelehnt."
Mehrere Rechtsgutachten
Seiner Entscheidung sei die Einholung und
Bewertung mehrerer Rechtsgutachten vorangegangen. Den 2. Mai habe sogar ein
von der SPÖ beauftragter Rechtsexperte als bedenklich bezeichnet. Die
Sozialdemokraten hatten in der Terminfrage den Verfassungsrechtler Heinz
Mayer konsultiert.
Der Wahltag sei zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt festzusetzen. Allerdings
sei dieser Zeitpunkt im Sinne der Landesverfassung "nicht mit einer
technisch-rechnerischen Automatik" gleichzusetzen, so Steindl zu den
rechtlichen Erwägungen. Die Landesregierung habe vielmehr unter Beachtung
aller relevanten rechtlichen Vorgaben sowie der praktischen Erfordernisse
eine sachliche Entscheidung über den Wahltag zu treffen.
Fristenlauf
Eine sehr knapp bemessene Zeit zwischen
Wahlausschreibung und Wahltag könne "die demokratischen
Beteiligungsmöglichkeiten einschränken", so Steindl. Außerdem seien laut
Wahlordnung die Wahlvorschläge am 27. Tag vor dem Urnengang abzuschließen.
Diese Wahlvorschläge würden ihre Gültigkeit behalten, auch, wenn nach diesem
Zeitpunkt etwaige Mängel festgestellt würden.
Bei einem Abschluss der Wahlvorschläge vor der endgültigen Festlegung der
Wählerverzeichnisse könne es letztlich dazu kommen, dass ein Kandidat zur
Wahl antritt, der selbst nicht aktiv oder passiv wahlberechtigt wäre. "Im
Klartext bedeutet das, dass aus rechtlichen Erwägungen und vor allem, um
Probleme bei der Überschneidung von Fristen zu vermeiden, der 30. Mai der am
besten geeignete Wahltermin ist", so Steindl.
"Tag der Feuerwehr"
Alle anderen Termine, die in den
vergangenen Wochen diskutiert wurden, seien auch aus Sicht der Bevölkerung
nicht ideal gewesen, argumentierte Steindl. Der 2. Mai sei als "Tag der
Feuerwehr" ebenso ungeeignet wie der 9. Mai als Muttertag und der 23. Mai
als Pfingstsonntag.