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Causa um "korrupten" Richter eingestellt

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Der bestochene Strafrichter soll für einen Bauunternehmer bei Kollegen interveniert haben. Das Justizministerium hat das Verfahren zurückgelegt.

Ein prominenter Strafrichter soll von einem Bauunternehmer Geld, Reisen und eine Waffe geschenkt bekommen haben, damit er sich bei anderen Richterkollegen für diesen stark macht. Später sollen sowohl der Unternehmer als auch der Chefinspektor der Grazer Polizei, Anton Kiesl, den Richter schwer belastet haben. Nichtsdestoweniger wurde das Amtsmissbrauchsverfahren gegen ihn eingestellt - berichtet die Wiener Wochenzeitung Falter am Mittwoch unter Berufung auf die ihr zuspielten Justiz-Akten.

Chefinspektor hörte mit
Laut Falter gab Kiesl als Zeuge dreimal zu Protokoll, er sei Zeuge geworden, wie der Unternehmer und der Richter über die Bezahlung von mehr als 300.000 Schilling gesprochen hätten. Der Chefinspektor laut Protokoll: "Ich konnte das Gespräch mithören, wobei der Unternehmer den Richter auf diesen Geldbetrag (300.000-400.000 Schilling) ansprach. (...) Zu meiner absoluten Überraschung hat der Richter den hohen Geldbetrag bestätigt." Er habe auch die Namen von zwei Richtern genannt, bei denen er intervenieren wolle.

Mit Geschenken überhäuft
Die Anti-Korruptionstruppe BIA übernahm den Fall. Verdacht auf Betrug und Amtsmissbrauch. Der Richter, so heißt es in der Akte, die der Weisungsabteilung des Justizministeriums übermittelt wurde, habe zugegeben, vom Bauunternehmer immer wieder Geldgeschenke, Städtereisen und sogar eine Beretta 98, geschenkt bekommen zu haben. Auch kostenlose Bauarbeiten habe der Bauunternehmer beim Richter geleistet.

Schriftlich interveniert
Der Richter verantwortete sich in seiner Zeugeneinvernahme damit, die Geschenke seien nur "aus Freundschaft" überbracht worden. Es seien außerdem "nicht mehr als 2.000 Euro" überreicht worden. Das Geld habe er "zu Weihnachten oder zum Geburtstag" bekommen, "damit ich mir Zigaretten und Bücher kaufen kann". Die Pistole sei ihm förmlich aufgedrängt worden. Noch etwas gab der Richter zu: Er habe für den Bauunternehmer tatsächlich Schriftsätze verfasst, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei seinen Richter-Kollegen zu erreichen.

Justizministerium stellt ein
Das Justizministerium erkannte die Verantwortung des Richters als "unwiderlegbar". Kriminelle Handlung seien "nicht beweisbar". Der Chefinspektor, der im Wesentlichen dreimal dasselbe vor Gericht bezeugte, habe wohl eigene "Interpretationen" des Geschehens vorgenommen. Das mitgehörte Gespräch sei irrelevant. Und auch der als Kronzeuge auftretende Unternehmer sei "völlig unglaubwürdig". Zwar hätten Familienmitglieder des Unternehmers bezeugt, dass immer wieder über die Zahlung großer Geldbeträge an den Richter gesprochen wurde - doch gesehen hatte es leider niemand.

Es gab im Justizministerium intensive "Fachdiskussionen" zwischen der Weisungssektion und anderen Abteilungen über diesen Fall. Die Sektion 2 schrieb: "Es steht ein Verdacht im Raum, der zu den schwerwiegensten Vorwürfen zählt, die man einem Richter gegenüber erheben kann und der das Ansehen der Justiz insgesamt in Mitleidenschaft ziehen kann". Man möge doch härter ermitteln. Das war Ende September 2008. Im Winter 2009, so zeigt die Akte der Weisungsabteilung, wurde das Verfahren eingestellt - ohne nochmalige Einvernahme des Beschuldigten.

Reaktion aus dem Ressort
Das Justizministerium reagierte auf den Bericht zur Einstellung des Verfahrens mit einer Darstellung seiner Sicht der Dinge. Gegen den Richter sei 2006 ein Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachtes des schweren Betruges eingeleitet worden. Um jeglichen Anschein der Befangenheit auszuschließen, wurde das Verfahren nicht von der zuständigen Staatsanwaltschaft geführt, sondern von einer in einem anderen Bundesland.

StA und OStA für Einstellung
Diese beabsichtigte nach umfangreichen Erhebungen und sorgfältiger Prüfung der Beweise die Einstellung des Verfahrens. Die zuständige Oberstaatsanwaltschaft teilte diese Ansicht und leitete den Vorhabensbericht im April 2007 an das Bundesministerium für Justiz weiter. Im September 2007 erteilte das Ministerium den Auftrag zu ergänzenden Ermittlungen. Durch diese konnte der Verdacht der Intervention zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens klar widerlegt werden. Zeugenaussagen erwiesen sich zum Teil als widersprüchlich. Trotz Ankündigung wurden Belege für Zahlungen nie vorgelegt.

Ministerium letztlich auch
Die zuständige Staatsanwaltschaft gelangte daher im April 2008 neuerlich zu der Erkenntnis, dass ein Schuldnachweis aus Mangel an Beweisen nicht möglich ist. Die Oberstaatsanwaltschaft teilte die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Nach einem internen fachlichen Meinungsaustausch erfolgte im Dezember 2008 die Genehmigung des Vorhabensberichtes durch das Ministerium.

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