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Chaos um Flüchtlings-Deal

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Nachdem Sobotka sich für die Aufnahme von Flüchtlingen aus Italien aussprach, legt sich nun der SPÖ-Minister quer.

Als Begründung für seinen Schritt nannte Doskozil, dass Österreich angesichts der hohen Zahlen an Asylverfahren - im EU-Vergleich - seinen Beitrag bei der Umverteilung von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland bereits "übererfüllt" habe. Der Schritt wäre auch rechtlich gedeckt, erklärte der Minister.

Der Beschluss des Rates der EU zur Umverteilung sei im September 2015 unter der Prämisse des Grundsatzes der Solidarität und gerechten Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU gefasst worden, sagte Doskozil. Der Blick auf die Statistik zeige aber, dass Italien in den Jahren 2015 und 2016 "weitaus weniger Belastung" stemmen musste als Österreich: Pro Million Einwohner wurden in Österreich 4.587 Asylanträge gestellt, in Italien 1.998.

Außerdem sei man bei Beschluss des Umverteilungs-Programms davon ausgegangen, dass das Dublin-System funktioniert, und dass es keine Schleppungen gibt. "Das ist beides nicht der Fall", so der Minister. Diejenigen Flüchtlinge, die sich eigentlich in Italien aufhalten müssten, "stehen bei uns im Asylverfahren", verwies er auf die illegalen Weiterreisen.

Doskozil: Österreich könne mit Statistik Gründe liefern

Österreich soll aus dem (ohnehin im September 2017 auslaufenden) Programm aussteigen, weil es "eines der am stärksten belastenden Länder" sei, sagte der Minister. "Und weil ich der Meinung bin, dass Österreich einen ausreichend humanitären Beitrag geleistet hat."

Zu spät komme dieser Schritt nicht, sagte er auf Nachfrage. Laut dem EU-Beschluss müsse jeder Staat quartalsmäßig bekannt geben, wie viele Flüchtlinge er übernimmt und dafür die notwendigen Informationen liefern. Und Österreich könne die Gründe dafür angeben, warum keine Flüchtlinge mehr übernommen werden, so Doskozil mit Blick auf die Statistik.

Es geht nicht um 50 Flüchtlinge

Gefragt, ob die von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) genannten 50 minderjährigen Flüchtlinge, die in einem ersten Schritt aus Italien übernommen werden sollen, den von ihm vorgeschlagenen Schritt eines Ausstiegs rechtfertigen, sagte Doskozil, es bleibe nicht bei den 50, sondern gehe um rund 1.900 Fälle. "Und es geht ums Prinzip." Denn der Grundsatz laute, dass es eine solidarische und gerechte Verteilung geben soll. Die Frage laute daher: "Verfolgen wir dieses Prinzip oder nicht. Ich bin schon dafür, dass wird das verfolgen."

Sobotka für Einigung offen

Mit dem Ministerratsbeschluss will Doskozil auch Einigkeit in der Regierung herstellen: "Das Ziel muss sein, dass es in dieser Frage kein politisches Hick-Hack gibt, sondern eine gemeinsame Regierungsposition." Dies könnte den Regierungsparteien sogar gelingen. Am Montagnachmittag ließ Innenminister Soboka ausrichten, dass die ÖVP einem Ausstieg zustimme. "Wir stimmen dem inhaltlich voll zu und sind einverstanden", hieß es am Montag aus dem Büro von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). Bereits am Dienstag könnte dies im Ministerrat beschlossen werden.

Allerdings müsse dabei auch festgehalten werden, dass Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) den Ausstieg bei der EU-Kommission und dem Europäischen Rat in Brüssel beantragen muss, weil das "Relocation"-Programm in die Zuständigkeit der Staats- und Regierungschefs fällt, teilte eine Sprecherin des Ministers mit.

Es liegt an Kern

Innenminister Sobotka beruft sich dabei auf die internationale Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper. Eine allfällige Aussetzung von Relocation bedarf eines Vorschlags der Europäischen Kommission, eines Ratsbeschlusses und einer Anhörung des Europäischen Parlaments, erklärte der auf Europarecht spezialisierte Florian Schuhmacher von DLA Piper. "De facto kann ein solcher Prozess nur auf Ebene der Regierungschefs eingeleitet werden."

Bundeskanzler Kern müsste demnach auf Basis eines nationalen Ministerratsbeschlusses den Ausstieg bei der EU-Kommission anregen. Kommt es dazu nicht, ist der Innenminister "rechtlich verpflichtet, die für Österreich bindenden Beschlüsse des Rates umzusetzen. Bei Verstoß droht ein Vertragsverletzungsverfahren", so Schuhmacher.



 

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