Datenschutz-Gesetz

Datenschützer üben harte Kritik an Gesetzesnovelle

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Die ARGE Daten bezeichnet das neue Datenschutzgesetz als "Entwurf der verlorenen Chancen" und empfiehlt eine Überarbeitung.

Weiter Kritik gibt es an der Novelle zum Datenschutzgesetz. Am Mittwoch verstrich die Begutachtungsfrist, die ARGE Daten spricht in ihrer Stellungnahme von einem "Entwurf der verlorenen Chancen" und empfiehlt eine Überarbeitung. Für Proteste bei den ÖVP-geführten Ministerien hat jener Passus im Entwurf von Kanzler Alfred Gusenbauer (S) gesorgt, der die Weitergabe personenbezogener Daten etwa an Untersuchungsausschüsse erleichtern soll.

Problematische Videoüberwachung
Als "besonders problematisch" sieht die ARGE Daten die neuen erleichterten Video-Überwachungsbestimmungen für Privatpersonen. Diese seien im Entwurf teils "fehlerhaft umgesetzt", lautet die Kritik. Weiters ist die Rede von einer Überfülle von Ermächtigungen: "Die Hauszufahrt des Nachbarn, der Schanigarten des Konkurrenten, jede Kamera in Fußgängerzonen, selbst Kameras in Diskotheken oder Cafes, in Bussen, U-Bahnen oder Eisenbahnzügen wären nach dieser Bestimmung völlig voraussetzungsfrei zulässig."

Grundrechtslücken
Auch eine Reihe von Grundrechtslücken ortet die ARGE Daten und fordert deren Sanierung. So sollte etwa ein Beweisverwertungsverbot vor Gericht und vor Verwaltungsbehörden von rechtswidrig erhaltenen Daten geprüft werden. Ein anderer Punkt betrifft die parlamentarische Arbeit: "Immer wieder kommt es zu Eingriffen in die Grundrechte unbescholtener Bürger, weil deren Daten ohne ihre Zustimmung in parlamentarischen Anfragen zitiert werden", heißt es in der Stellungnahme. Die ARGE Daten regt daher an, für Gerichte, den Nationalrat, den Bundesrat und die Landtage ausreichende moderne Datenschutzgarantien zu verabschieden.

Schwarzer Aufschrei
Einen kollektiven Aufschrei hat es von den schwarzen Ministerien bezüglich der geplanten Erleichterung der Weitergabe "sensibler Daten", etwa an einen Untersuchungsausschuss, gegeben. Ein solcher staatlicher Eingriff in das Datenschutzrecht sei nicht menschenrechtskonform, lauteten die fast identen Erststellungnahmen. Konkret will der Entwurf die parlamentarische Kontrolle mit der Amtshilfe gleichstellen, was für die Hausjuristen in den Ressorts aus mehreren gründen nicht möglich sei. Die angedachten Änderungen werden überall "mit Entschiedenheit abgelehnt".

Protest der Telekom
Gemischte Reaktionen gibt es zur Einführung eines Datenschutzbeauftragten in Betrieben. Das Sozialministerium begrüßt diese Maßnahme, merkt aber an, dass diese aus "konsumentenpolitischer Sicht zu kurz gegriffen" sei. Nicht nur Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sollten überwacht werden. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) fordert in ihrer Stellungnahme die Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten auch für Bundesstellen, die in den Geltungsbereich des Bundes-Personalvertretungsgesetzes fallen. Dies ist derzeit nicht vorgesehen. Als "nicht notwendig" beurteilt hingegen der Gemeindebund den Datenschutzbeauftragten. Die Bestimmung dazu sei "sehr ausufernd" und beinhalte einen hohen wirtschaftlichen Aufwand für die Inhaber von Betrieben.

Protest, dass Datenschutz künftig nur mehr natürlichen und nicht mehr juristischen Personen zukommen soll, kommt von der Telekom Austria. Für Unternehmen bestehe dadurch kein ausreichender Rechtsschutz mehr, heißt es in der Stellungnahme. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sei in den Materiengesetzen nur unzureichend geregelt.

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