Knalleffekt

Der Start wackelt: Platzt der Grasser-Prozess?

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Knalleffekt im Buwog-Verfahren: Jetzt wackelt Start des Prozesses im Dezember.

Am 12. Dezember 2017 – mehr als acht Jahre (!) nach Bekanntwerden der Buwog-Affäre – sollte der Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte mit 166 Zeugen starten. Sollte, denn der Prozess droht zu platzen.

Und das hat das Zeug zu einem Skandal: Obwohl es in Justizkreisen seit Monaten Zweifel an der Zuständigkeit von Richterin Marion Hohen­ecker gibt, hat die Generalprokuratur erst am Mittwoch, exakt 20 Tage vor Prozessbeginn, ein Prüfverfahren (Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes) beim Obersten Gerichtshof beantragt. „Wir sollten das vor Prozessbeginn klären“, so Martin Ulrich, Sprecher der Generalprokuratur, zu ÖSTERREICH.

Unzuständig

Die Frage ist nur, ob sich das bis zum 12. Dezember ausgeht. „Wir wissen es einfach nicht“, hieß es aus dem OGH. Und im Landesgericht Wien konnte man nicht ausschließen, dass der Prozessstart platzt, weil man auf das OGH-Urteil warten muss: „Das werden wir in den nächsten Tagen sehen.“

Dabei ist das Problem seit Monaten bekannt: Richterin Hohenecker hat das erste Esmera-Verfahren gegen den Buwog-Mitangeklagten Karl Petrikovics geleitet – der schied aber wegen Prozessunfähigkeit aus.

Seit aber das Esmera-Urteil gegen den Petrikovics-Mitangeklagten Ronald Leitgeb gekippt wurde und dieser eine andere Richterin bekam, ist fraglich, ob auch Petrikovics bei Hohenecker bleiben darf.

Mega

Allerdings: Hätte die Generalprokuratur jetzt nicht die Notbremse gezogen, hätte der Megaprozess begonnen und wäre wegen einer simplen Verfahrenspanne geplatzt …(gü)

Grasser-Anwalt: "In diesem Verfahren wundert mich gar nichts mehr"

ÖSTERREICH: Was sagen Sie dazu, dass der Oberste Gerichtshof die Zuständigkeit von Richterin Hohenecker prüft?

Manfred Ainedter: In diesem Verfahren wundert mich gar nichts mehr!

ÖSTERREICH: Sie meinen, diese Prüfung der Richterin hätte früher passieren müssen?

Ainedter: Dass Richterin Hohenecker den sogenannten Esmera-Fall in erster In­stanz verhandelte und dass das Urteil gegen Ronnie Leitgeb aufgehoben wurde – darüber wird doch schon sehr lange diskutiert.

ÖSTERREICH: Verstehen Sie die Einwände, dass Richterin Hohenecker deswegen nicht für die Buwog zuständig ist?

Ainedter: Ja, natürlich verstehe ich die Einwände.

ÖSTERREICH: Platzt jetzt der Gerichtstermin?

Ainedter: Das ist gut möglich. In diesem Verfahren muss man wohl mit allem rechnen.(gü)

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