Rot-Weiß-Rot-Card fix

Deutsch vor Zuwanderung

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Nur Hochqualifizierte sind willkommen. Und: Sie müssen Deutsch können.

Eigentlich sollte sie schon vor Monaten fertig sein – doch auch dieses Thema war der Regierung wegen der Wien-Wahl zu heiß. Und so präsentieren die Minister Maria Fekter, Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und Rudolf Hundstorfer (SPÖ) heute die Rot-Weiß-Rot-Card, das neue Zuwanderungskonzept. Das alte Quotensystem hat damit ausgedient:

● Punktekatalog: Grund­lage für die Zuwanderung der nächsten Jahre wird ein Punktesystem sein.

● Qualifikation & Sprache: Berufliche Qualifikation, berufliche Erfahrung, Sprachkenntnisse und Alter (je jünger, desto mehr Punkte werden vergeben).

● Drei Kategorien: Die potenziellen Zuwanderer werden so einer von drei Kategorien zugeordnet: als Spitzenkräfte, als Bewerber für Mangelberufe oder als Ersatzkräfte. Jede Gruppe wird unterschiedlich behandelt (Kasten oben).

● Studenten: Auch in Österreich ausgebildete Akademiker können die Rot-Weiß-Rot-Card erhalten. Sie bekommen ein halbes Jahr Zeit, sich einen Posten zu suchen.

Wichtig: Innenministerin Maria Fekter besteht darauf, dass Zuwanderer künftig vor der Einreise ausreichende Deutschkenntnisse haben. Und: Über die Qualifizierten und Saisonarbeiter hinaus soll es künftig keine weitere Einwanderung aus Drittstaaten geben. Eines ist aber klar: EU-Bürger dürfen weiterhin nach Österreich kommen und auch hier arbeiten. Ab Mai 2011 fällt auch die entsprechende Übergangsregelung für Bulgarien, Rumänien & Co.

Als „Gegengift“ wird das Parlament noch heuer schärfere Strafbestimmungen gegen Lohndumping beschließen.

 

So funktioniert die Rot-Weiß-Rot-Card

SÄULE 1: Spitzenkräfte
Für Manager, Forscher etc. gilt die RWR-Card ab Mai 2011. Familiennachzug ist sofort möglich.

SÄULE 2: Mangelberufe
Diese Berufe werden ab Mai 2012 per Verordnung festgelegt. Nötig ist auch ein bestimmter Mindestverdienst, um Lohndumping zu verhindern. Familiennachzug erst nach drei Monaten.

SÄULE 3: Ersatzkräfte
Wenn keine Arbeitskraft zu finden ist, wird ein „Ersatzkraftverfahren“ eingeleitet. Auch hier: Familie erst nach drei Monaten.

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