19. Februar 2010 10:21
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich in seiner Frühjahrs-Session (vom
22. Februar bis 13. März) mit der Anfechtung der Welser Kommunalwahlen durch
"Die Bunten" beschäftigen. Außerdem müssen die Verfassungsrichter nun - nach
der Aufhebung der gesetzlichen Regelung - eine Entscheidung zur
Millionenklage der WGKK gegen die Stadt Wien in Sachen Hanusch-Krankenhaus
treffen. Neben der Spritpreisverordnung und der Getränkesteuer (siehe
WI-Meldung) steht einmal mehr eine Fremdenrechtsregelung am Prüfstand -
nämlich die Weitergabe von Passagierdaten durch Fluglinien.
Einschlägige T-Shirts und Hitlergruß
"Die Bunten"
durften bei der Welser Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 27. September
2009 nicht antreten. Die Wahlbehörde ließ die Kandidatur nicht zu, weil sie
darin eine Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz sah. "Die Bunten" fochten
deshalb die Wahlen an. Mittlerweile sind Fotos aufgetaucht, die Kandidaten
der Liste mit einschlägigen T-Shirts oder gar beim Hitlergruß zeigen. Diese
Bilder übermittelte die Gemeinde Wels an den VfGH - zur Untermauerung, dass
der Wahlausschluss gerechtfertigt gewesen sei.
Gibt der VfGH der Anfechtung statt, müssten die Kommunalwahlen in Wels
wiederholt werden. Andernfalls gilt die Wahl vom September 2009. Mit einer
Entscheidung in der bevorstehenden Session ist laut der Presseinformation
des VfGH allerdings nicht unbedingt zu rechnen.
Beschwerde einer Fluglinie
In der Causa Hanusch-Krankenhaus geht
es jetzt ums Geld; am 5. März (10.30 Uhr) findet eine öffentliche
Verhandlung statt. Die Wiener Gebietskrankenkasse fordert von der Stadt Wien
rund 47 Mio. Euro - für die Behandlung von Nicht-Wienern seit dem Jahr 1997.
Im Oktober 2009 hat der VfGH bereits die Regelung des
Krankenanstaltengesetzes als verfassungswidrig aufgehoben, wonach die Kosten
für "Fremdpatienten" nicht mit dem Land Wien verrechnet werden konnten.
Auch um Geld, aber um wesentlich weniger geht es bei der Beschwerde einer
Fluglinie in Sachen Datensammlung und -weitergabe: Sie wurde zu Zahlungen
von 60.000 Euro verpflichtet, weil sie den Grenzkontrollbehörden gewisse
Daten von Passagieren - die in Österreich um Asyl ansuchten - nicht
weitergeben konnte. Die Fluglinie konnte nur Namen, Geschlecht,
Nationalität, Passnummer etc. angeben, nicht aber andere Daten z.B. zum
Visum. Im Fremdenpolizeigesetz ist aber seit 2005 vorgeschrieben, dass sich
Fluglinien vergewissern müssen, ob Fluggäste auch über die nötigen Dokumente
für die Einreise verfügen - und dass sie den Behörden die Daten des
Fluggastes übermitteln (können) müssen. Die Fluglinie hält dem in der
VfGH-Beschwerde entgegen, dass es in manchen Staaten gar nicht erlaubt sei,
die geforderten Passagierdaten zu erheben.
Eberau: Vorverfahren schon eingeleitet
Der Anfang Februar
eingereichte Antrag zum umstrittenen Asyl-Erstaufnahmezentrum in Eberau
steht noch nicht auf der Tagesordnung des VfGH. Ob es überhaupt heuer noch
zu einer Entscheidung kommt, sei "unsicher", sagte VfGH-Sprecher Christian
Neuwirth unter Hinweis auf die vielen abzuarbeitenden Beschwerden in
Asylsachen.
Da die Eberau-Beschwerde erst vor kurzem einlangte, könne sie in der
März-Session "natürlich noch nicht" behandelt werden. Aber das Vorverfahren
wurde schon eingeleitet, berichtete Neuwirth. Die Bezirkshauptmannschaft
Güssing und die burgenländische Landesregierung wurden zur Stellungnahme
aufgefordert. Dafür haben sie bis April Zeit. Außerdem wurden vom
Gemeinderat die Akten rund um die ursprüngliche Flächenwidmung angefordert.
Beschwerde aus Güssing
Wann mit einer Entscheidung des VfGH
zu rechnen ist, lasse sich noch nicht sagen. Die durchschnittliche
Verfahrensdauer beim VfGH beträgt rund neun Monate. Die vielen Beschwerden
gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes könnten aber die Verfahrensdauer
für alle Verfahren verlängern, merkte Neuwirth an.
Die Eberau-Beschwerde - sie wurde vom Adressaten der Baugenehmigung
eingereicht - richtet sich gegen die Aufhebung der Baubewilligung für das
Erstaufnahmezentrum durch die BH Güssing. Innenministerin Maria Fekter (V)
hat bereits klar gestellt, dass diese Beschwerde auch dann nicht
zurückgezogen wird, wenn die Eberauer Bevölkerung in der Volksbefragung am
Sonntag gegen die Errichtung des Erstaufnahmezentrums stimmt. Sie will
bewiesen bekommen, dass man in der Causa Eberau rechtens vorgegangen ist.