12. März 2009 07:16

Gegen FPÖ und BZÖ 

Dritter Präsident Graf ausgeliefert

Der Nationalrat hat dem Freiheitlichen die Immunität aberkannt.

Dritter Präsident Graf ausgeliefert
© APA

Letzter Punkt der 16 Stunden langen Parlamentssitzung war die Auslieferung des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf von der FPÖ. Gegen halb zwei Uhr früh wurde dem Freiheitlichen die parlamentarische Immunität aberkannt. Der Antrag war von der Staatsanwaltschaft Wien gekommen. Ermittelt werden soll wegen Verdachts der Untreue und der fahrlässigen Krida im Zusammenhang mit Ermittlungen beim Austrian Research Center. Abgelehnt wurde die Auslieferung von FPÖ und BZÖ.

Abfertigung + Prämie
Gegenstand der Ermittlungen soll unter anderem eine freiwillige Abfertigung von 220.000 Euro plus einer Einmalprämie von 50.000 Euro sein, die Graf einstreifte. Der Dritte Präsident bestreitet alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Graf für eigene Auslieferung
Graf betonte im Plenum, dass er "selbstverständlich für die Auslieferung" seiner Person sei. Er sei "felsenfest davon überzeugt, dass das Verfahren eingestellt wird". FPÖ und BZÖ stimmten allerdings gegen den Beschluss, da beide Fraktionen - im Gegensatz zu SPÖ, ÖVP und Grünen - der Meinung waren, es bestehe sehr wohl ein Zusammenhang zur politischen Tätigkeit Grafs.

Begründet wurde das von BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler mit einem Wortprotokoll einer Präsidiumssitzung des ARC, wonach das damalige ARC-Aufsichtsratsmitglied Rainer Wieltsch in der Sitzung erklärt habe, er wolle nicht, dass Graf gleichzeitig eine Funktion bei der FPÖ ausübe und auch beim ARC tätig ist und das solle man Graf nahebringen.

Graf war von 2003 bis 2006 erst Geschäftsführer der ARC-Tochter Business Services und dann Gesamtprokurist des ARC, bis er im Oktober 2006 das Unternehmen verließ, um sein Nationalratsmandat anzunehmen.


Posten Sie Ihre Meinung Neu anmelden Login |
Facebook Kommentare
Top Gelesen Politik
WETTER.AT aktuell mehr Wetter >
Newsticker Alle News >
Webtipps
NEWS AUS MEINEM BUNDESLAND
  • W
  • N
  • B
  • O
  • S
  • St
  • K
  • T
  • V