EuGH-Kopftuchverbot

Duzdar sieht "Neutralitätsgebot" bestätigt

Teilen

Brandstetter sieht keinen Handlungsbedarf für Kopftuchverbot in Justiz.

Kanzleramtsstaatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) sieht das von der Regierung geplante "Neutralitätsgebot" für bestimmte Berufsgruppen durch das Kopftuch-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bestätigt. Die für Diversitätsfragen zuständige SP-Politikerin betonte am Dienstag, dass damit "jegliche Form der Diskriminierung aufgrund religiöser oder politischer Weltanschauung unterbunden wird".

Die Regierung hat angekündigt, Richtern, Polizisten und Staatsanwälten das Tragen besonders sichtbarer religiöser Symbole zu untersagen. Für diese Berufsgruppen bestehen allerdings ohnehin bereits Kleidervorschriften, das von Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) ursprünglich geforderte Kopftuchverbot für Lehrerinnen kommt dagegen nicht.

"Kein unmittelbarer Handlungsbedarf"

Unter Verweis auf die bestehende Amtskleid-Verordnung für Richter sah das Justizministerium am Dienstag auf APA-Anfrage denn auch "keinen unmittelbaren Handlungsbedarf" zur Einführung eines Kopftuchverbotes in der Justiz. Noch nicht beurteilen wollte man die Frage, ob das Urteil der Luxemburger Richter, wonach ein Kopftuchverbot zulässig ist, wenn auch andere religiöse Symbole im Unternehmen verboten sind, auch das Kreuz im Gerichtssaal infrage stellen könnte. Dafür müsse man sich erst das Urteil genauer ansehen, sagte ein Sprecher von Ressortchef Wolfgang Brandstetter (ÖVP).

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.