EU-Wahlen

EU-Bürger können bei uns wählen

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Die wahlberechtigten EU-Bürger in Österreich können an der EU-Wahl teilnehmen, wenn sie sich bis 31. März in ein Wählerverzeichnis eintragen.

Mehr als 300.000 Bürger aus anderen EU-Ländern wohnen in Österreich. Die über 16-Jährigen unter ihnen können hier an der Wahl der österreichischen EU-Abgeordneten am 7. Juni teilnehmen - vorausgesetzt sie tragen sich bis 31. März in ein Wählerverzeichnis ein.

Bei der vergangenen EU-Wahl 2004 haben 24.000 EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

19 Sitze im Europäischen Parlament
Bis zur Europawahl 2009 verfügt Österreich über 18 Mitglieder im Europäischen Parlament (EP). Für die Durchführung der Europawahl 2009 ist allerdings noch der Vertrag von Nizza anzuwenden, der für Österreich eine Reduzierung um einen Abgeordnetensitz im Europäischen Parlament auf 17 bedeutet.

Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird wiederum die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments neu geregelt, dies würde in weiterer Folge für Österreich insgesamt 19 Sitze im Europäischen Parlament bedeuten, erläutert ÖVP-Verfassungssprecher Mag. Wilhelm Molterer.

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