08. Februar 2010 19:18
Die Europäische Kommission hat am Montag Österreich und sieben weitere
EU-Staaten wegen weiterhin mangelnder Bemühungen um eine Verbesserung der
Luftqualität verwarnt. An Österreich, Belgien, Dänemark, Griechenland,
Frankreich, Ungarn, die Slowakei und Rumänien wurden Mahnschreiben
gerichtet, die überhöhte
Emissionen von Feinstaub, auch als PM 10 bekannt, betreffen. Nach
europäischem Recht mussten bis 2005 bestimmte Grenzwerte erreicht werden.
Fristverlängerung
Zahlreiche EU-Länder haben beantragt, die
Frist für die Erreichung der PM 10-Normen bis Juni 2011 zu verlängern, und
in einigen Fällen wurde Staaten, die sich eindeutig um eine bessere
Einhaltung der Vorschriften bemühen, eine solche Verlängerung eingeräumt.
Die jüngsten Schreiben gehen an diejenigen Länder, die in Verzug sind.
Frankreich erhält zudem ein gesondertes Schreiben wegen fehlender Kontrolle
der Emissionen von Schwefeldioxid.
Luftverschmutzung
Der scheidende EU-Umweltkommissar Stavros Dimas
betonte, dass "Luftverschmutzung durch Feinstaub ernste Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit hat, weshalb strikte Normen erforderlich sind. Diese
Normen müssen zum Schutz der Bürger in der gesamten EU durchgesetzt werden,
und ich fordere diese acht Mitgliedstaaten daher auf, diese Mängel zu
beheben und den Schutz der Bürger so rasch wie möglich zu verbessern. Die
menschliche Gesundheit steht an erster Stelle. Wir können es uns nicht
leisten, zu warten."
Nach europäischem Recht mussten die Mitgliedstaaten bis 2005 Grenzwerte für
PM 10 einführen. Es wurde ein Jahresgrenzwert (40 g/m 3 ) festgelegt sowie
ein Tagesgrenzwert (50 g/m 3 ), der höchstens 35 Mal im Kalenderjahr
überschritten werden darf. Die Länder können eine Ausnahme von der Anwendung
der PM 10-Grenzwerte bis Juni 2011 beantragen, doch sind diese Ausnahmen an
eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Die Mitgliedstaaten müssen nachweisen,
dass sie Schritte unternommen haben, um die Einhaltung der Grenzwerte bis
Ablauf der verlängerten Frist zu erreichen, und einen Luftqualitätsplan
umsetzen, in dem die Minderungsmaßnahmen für jedes Luftqualitätsgebiet
aufgeführt sind.
Österreich, Belgien, Dänemark, Griechenland, Frankreich, Ungarn und die
Slowakei hatten eine Verlängerung beantragt, doch zeigte sich die Kommission
mit den bisherigen Maßnahmen dieser Länder nicht zufrieden. Dem jährlichen
Luftqualitätsbericht zufolge, den diese Mitgliedstaaten für 2008 vorgelegt
hatten, werden die Grenzwerte in mehreren Gebieten permanent überschritten,
und die Kommission ist der Ansicht, dass diese sieben Mitgliedstaaten somit
ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.