17. März 2008 22:40
© REUTERS/Herbert Neubauer
Am 1. April wird wieder verhandelt: SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine
Oberhauser und Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) unternehmen einen
neuen Anlauf in Sachen Rauchverbot. Ein ÖSTERREICH vorliegendes Gutachten
des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt kommt jetzt freilich zum
Schluss, dass die Vorschläge beider Parteien problematisch sein könnten.
Lediglich „gegen eine Regelung, die ein generelles Rauchverbot in allen
Gastronomiebetrieben vorsieht, bestünde wohl kein verfassungsrechtliches
Hindernis“, heißt es.
Streit um Kleinlokale
Konkret geht es um Gaststätten unter 75
Quadratmeter, die laut ÖVP für eine eigene Nichtraucherzone zu klein sind.
Die Schwarzen wollen, dass sich die Besitzer in diesem Fall aussuchen
können, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal führen. Die SPÖ verlangt
aber, dass in kleinen Lokalen generell Rauchverbot herrscht.
Im deutschen Rheinland-Pfalz ist eine ähnliche Regelung schon durchgefallen.
Fünf Betreiber von Ein-Raum-Lokalen klagten vor dem Verfassungsgericht, das
das Gesetz vorläufig aufhob – und zwar so lange bis geklärt ist, ob kleine
Gaststätten durch das Anti-Raucher-Gesetz diskriminiert werden und dadurch
Umsatzeinbußen entstehen.
Gleichheitswidrig
Die SPÖ wollte wissen, ob das auch in
Österreich gelten würde und beauftragte beim Verfassungsdienst im
Bundeskanzleramt ein entsprechendes Gutachten. Darin heißt es jetzt, dass
die Lokalgröße als alleiniges Kriterium „im Lichte des
verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes durchaus infrage gestellt werden“
könnte. Eine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit sei möglich, weil die
Regelung kleine Gaststätten „unverhältnismäßig stärker“ treffen könnte. Eine
mögliche Lösung wäre ein Rauchverbot in allen Lokalen.
Damit könnte sich zwar auch SPÖ-Expertin Sabine Oberhauser anfreunden: „Ein
völliges Rauchverbot konnten wir gegen die ÖVP aber bisher nicht
durchsetzen.“ Sie will jedenfalls noch das endgültige Verfassungsurteil in
Deutschland abwarten.