Abwahl

Oberhauser und Wrabetz im ORF-Duell

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Die beiden Lager sammeln belastendes Material und pokern um 296.000 Euro. 

Beide Herren stehen einander unversöhnlich gegenüber – besser gesagt ihre jeweiligen Vertrauten. Denn zwischen ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz und seinem beurlaubten Informationsdirektor Elmar Oberhauser herrscht seit dem Eklat vom vergangenen Freitag (der ORF-Chef hatte Oberhauser zwangsbeurlaubt, weil dieser ihm per Mail "parteigesteuerte Personalentscheidungen“ vorgeworfen hatte) absolute Funkstille.

Mehrheit soll Oberhauser abwählen
Wrabetz bastelt an einer "klaren“ Mehrheit für die Abwahl Oberhausers. Spätestens am 4. November muss der ORF-General für diesen Punkt den Antrag für den Stiftungsrat stellen. Derzeit zeichnet sich eine Mehrheit ab: Die SP-Stiftungsräte, die SP-nahen Betriebsräte und der grüne Stiftungsrat werden die Abwahl wohl unterstützen. Zudem wird noch um die zwei unabhängigen Stiftungsräte und schwarze Publikumsräte gekämpft.

Suche nach belastendem Material
Der Noch-Info-Chef will es Wrabetz aber dennoch nicht leicht machen. Im Hintergrund sammeln Vertraute vielmehr "belastende Interventionen“. Oberhauser selbst soll mehrere Gesprächsprotokolle angelegt und bei einem Anwalt im Tresor hinterlegt haben. Die Wrabetz-Partie sammelt ebenfalls. Auch sie sucht nun "Belastendes“ gegen Oberhauser. Dabei soll es um "Spesen“ gehen.

Oberhauser hat riesigen Anspruch auf Abfertigung
Brutal wird auch der Poker ums Geld: Oberhauser hätte noch jede Menge Ansprüche:Derzeit hat Oberhauser eine Jahresgage von 259.000 Euro brutto. Hinzu kommt eine rund zehnprozentige Prämie und ein Dienstauto (Audi A6). Sollte es zu einer Auflösung des Vertrages kommen, hätte Oberhauser noch Anspruch auf 14 Monatsgehälter. Zudem noch Urlaubsgeld und zwölf Monatsgehälter Abfertigungsanspruch. Das heißt insgesamt rund 462.500 Euro.

Einvernehmliche Lösung noch möglich?
Ansprüche, die er bei Selbstkündigung verlieren würde. Im Falle der Abwahl Oberhausers will Wrabetz um die Gehaltsfortzahlung streiten. Die Abfertigung müsste der ORF ihm laut Arbeitsrechtlern "in jedem Fall zahlen“. Nach einem Rauswurf müsste dann noch um 296.000 Euro gestritten werden.Isabelle Daniel Das heißt es würde dann um die stolze Restsumme von 285.714 gestritten werden. Aber wer weiß, wenn die jeweiligen "belastenden“ Unterlagen ja brisant genug sind, kommt es ja vielleicht doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung...

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