Nach Urteil

Elsners geben sich kämpferisch

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Nach dem OGH-Urteil wollen die Anwälte nun eine Wiederaufnahme.

Die Anwälte von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, der heute vom Obersten Gerichtshof (OGH) zu insgesamt zehn Jahren Haft verurteilt worden ist, haben nach der Urteilsverkündung Anträge zur Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Enthaftung wegen Haftunfähigkeit ihres 75-jährigen Mandanten angekündigt. Beide Anträge würden aber nicht mehr heuer eingebracht, sagten sie den Journalisten. Elsner-Anwalt Andreas Stranzinger verglich die Lage mit dem Betrugsskandal um den in den USA verurteilten Bernard Madoff: "Das heutige Ergebnis ist so zu werten, als wäre Madoff auf freiem Fuß und die Investoren in Haft."

Die erste Reaktion von Ministerin Bandion-Ortner lesen Sie hier.

Elsners geben sich kämpferisch

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Ehefrau glabt an Elsner
Seine Ehefrau Ruth Elsner zeigte sich vor Journalisten gefasst: "Mein Mann ist kämpferisch." Er wisse, dass heute ein großes Unrecht geschehen sei. Nun werde man sich weiters um die Aufklärung in den USA kümmern. Mit Hilfe von Sachverständigen und Anwälten solle geklärt werden, wohin die BAWAG-Gelder wirklich geflossen seien. Bezüglich des Spekulanten Wolfgang Flöttl, dessen Urteil erster Instanz heute zur Gänze aufgehoben und zur Neuverhandlung ans Erstgericht verwiesen worden war, zeigte sich Ruth Elsner skeptisch: Sie glaube nicht, dass Flöttl noch einmal vor einem österreichischen Gericht stehen werde.

Wiederaufnahme
Die Anwälte wollen nun einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen, kündigte Elsner-Anwalt Jürgen Stephan Mertens an. Er zeigte sich empört, dass obwohl bei Elsner keine Bereicherung stattgefunden habe - das Urteil wegen Betrugs wurde heute aufgehoben - offenbar alleine für den Verlust die Höchststrafe wegen Untreue verhängt werde. Das sei ein "Signal an alle österreichischen Generaldirektoren", dass sie nun alleine für Verluste eingesperrt werden könnten, egal ob sie sich selber bereicherten oder nicht, meinte Mertens ironisch.

Haftunfähigkeit
Nun werde man Haftunfähigkeit für den rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilten Elsner beantragen, kündigte Elsners Anwalt Karl Bernhauser an. Alle Anträge, Elsner aus der fast vierjährigen U-Haft zu entlassen, wurden bisher von den Gerichten unter Verweis auf Fluchtgefahr abgelehnt.

Elsner selber verließ unter großem Blitzlichtgewitter nach einem kurzen Aufenthalt mit seinen Anwälten und seiner Frau in einem Nebenzimmer das Gericht. "Kein Kommentar", rief ein Justizwachebeamter auf Fragen von Journalisten. Elsner selber wirkte ebenfalls gefasst. Er wandte sich kurz an seinen Anwalt Karl Bernhauser, er habe noch eine Frage. Beim Gehen sagte Elsner "auf Wiedersehen".

Flöttl nicht in Österreich
Nach Angaben seines Anwalts Herbert Eichenseder befindet sich Flöttl nicht in Österreich, wo genau sein Mandant sei, wisse er nicht. Vor Journalisten sagte Eichenseder heute, es sei nicht sicher, ob Flöttl wirklich erneut vor Gericht gestellt werde. Falls dies aber so sei, dann rechne er mit einem Freispruch. Flöttl war in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, davon sechs Monate unbedingt. Diese Verurteilung wegen Beteiligung an Untreue wurde heute zur Gänze aufgehoben.

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Urteile im Elsner Prozess