Verschiebung gefordert

Eltern wollen gegen Zentralmatura klagen

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Vertreter fordern weiter eine Verschiebung. Lehrer bemängeln Unterschiede.

Eigentlich wollte Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) mit einer Verordnung Vorwürfe von Lehrer-, Eltern- und Schülervertretern entkräften, wonach es noch immer viele Unklarheiten in Bezug auf die 2013/14 an AHS und 2014/15 an Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) startende teilzentrale standardisierte Matura gebe. Die Begutachtungsfrist endet heute, Dienstag. Beruhigen konnte sie die Kritiker jedoch nicht: Elternvertreter fordern weiter eine Verschiebung und drohen sogar mit Klagen, sollte der erste Jahrgang "aufgrund mangelnder Organisation und mangelnder Vorbereitung" durch die Lehrer deutlich schlechter abschneiden als Maturanten der vergangenen Jahre.

Zwei Jahre zu spät
Die Verordnung komme zwei Jahre zu spät, kritisiert der Bundesverband der BHS-Elternvereine in seiner Stellungnahme. Derzeit seien weder Lehrplan noch Unterricht flächendeckend auf die neue Matura umgestellt. Nur wenige Lehrbücher seien aktuell genug, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Zusätzlich würden weder unterschiedliche Schwerpunkte der Schulformen berücksichtigt, noch sei klar, wie die Leistungsbeurteilung erfolgen soll.

Und auch an Details stoßen sich die Elternvertreter: Sie fordern, dass Deutsch- und Fremdsprachenklausuren jeweils von zwei Lehrern korrigiert werden sollten und bei den Fremdsprachen der mündlichen Kommunikation mehr Stellenwert eingeräumt werden soll. Außerdem kritisieren sie, dass AHS-Schüler bei der Mathematik künftig zwei Taschenrechner benötigen, BHS-Schüler aber nur einen und dass die Verwendung von Formelsammlung und Wörterbuch bei den beiden Schulformen unterschiedlich geregelt ist.

"Generelle Ablehnung"
Von der AHS-Lehrergewerkschaft wird der Entwurf wegen offener Fragen "generell abgelehnt". Kritik übt sie etwa daran, dass zwar schulautonome Schwerpunkte berücksichtigt werden, aber nicht jene der verschiedenen AHS-Formen. Dass die Fremdsprachenmatura bei AHS und BHS unterschiedlich aussieht (bei den AHS ist ein Teil "Sprachverwendung im Kontext" vorgesehen), ist für sie ebenso wenig nachvollziehbar wie dass in der Verordnung die Arbeitsgruppen in der Vorbereitungszeit zwischen schriftlicher und mündlicher Matura fehlen.

Die BHS-Gewerkschaft knüpft ihre Zustimmung grundsätzlich daran, dass Verhandlungen über eine Änderung des Prüfungstaxengesetzes begonnen werden. Sie kritisiert, dass Diplomarbeiten (die schriftliche Abschlussarbeit an der BHS, Anm.) künftig nur in der Gruppe verfasst werden können. Dass bei der standardisierten Reifeprüfung in den Fremdsprachen eine Arbeit erst ab 60 Prozent positiver Leistung mit "Genügend" bewertet wird, lehnt die BHS-Gewerkschaft ebenfalls "entschieden" ab. Als unfair sehen die BHS- wie auch AHS-Lehrervertreter es außerdem an, dass das Unterrichtsjahr wegen der verschiedenen Ferienzeitenregelungen nicht in allen Bundesländern gleich lang ist und fordern deshalb eine Vereinheitlichung.

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