ÖSTERREICH

Ermittlungen gegen FPÖ-Kurzmann

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Staatsanwalt wirft steirischem FPÖ-Chef nach Anti-Islam-Spiel 3 Delikte vor.

Wie die Tageszeitung Österreich in ihrer Samstag-Ausgabe berichtet, könnte das Verfahren gegen den steirischen FPÖ-Chef Gerhard Kurzmann in Sachen Minarett-Spiel für diesen uangenehmer ausfallen als angenommen. Im Auslieferungsantrag, der ÖSTERREICH vorliegt (Aktenzahl 15 St 99/10s), listet Staatsanwalt Thomas Mühlbacher drei Delikte auf. Außerdem spricht er ausdrücklich davon, dass in dem Computer-Spiel, das mittleweile vom Netz genommen wurde, auf Bauwerke und Muezzins "geschossen" werde - die FPÖ war bisher auf dem Standpunkt gestanden, die Muezzins würden nur "gestoppt" werden.

1. Laut Staatsanwalt hätte sich Kurzmann der "Herabwürdigung religiöser Lehren" nach § 188 StGB schuldig gemacht. Strafandrohung: bis zu sechs Monate Haft.

2. Außerdem wird Kurzmann Verhetzung nach § 283, Absatz 1 StGB vorgeworfen, weil in dem beanstandeten Computerspiel "zu einer feindseligen Handlung gegen die islamische Religionsgemeinschaft aufgefordert wird". Im Gegensatz zur FPÖ meint die Justiz, es entstehe der "Eindruck eines Schießens auf Bauwerke und Muezzins".

3. Das dritte Delikt ist Verhetzung nach § 283, Absatz 2 StGB, weil "gegen Mitglieder der islamischen Glaubensgemeinschaft gehetzt wird, indem im Form eines Schießspiels die Ausübung der islamischen Religion verhindert werden soll". Strafandrohung: bis zu zwei Jahre Haft.

Kurzmann wird im Oktober ausgeliefert, es gilt die Unschuldsvermutung.

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