Herzprobleme
Herzanfall: Elsner sagt Prozess ab
Der Ex-BAWAG-Boss erlitt in der Nacht einen Herz-Anfall, so sein Anwalt.
Die Verhandlung am Montag im zweiten BAWAG-Strafprozess war schon nach fünf Minuten wieder zu Ende. Der wieder einmal geladene Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner war wieder einmal nicht erschienen. Elsner halte sich in Bad Reichenhall in Bayern auf, er habe neuerlich Flüssigkeit in der Lunge und müsse drei Wochen lang behandelt werden, sagte Elsners Anwalt Andreas Stranzinger. Richter Christian Böhm vertagte die Verhandlung auf morgen, Dienstag.
Richter "verstimmt"
In einem kurzen Wortwechsel mit Elsners Anwälten zeigte sich der Richter verstimmt, dass der Angeklagte der Ladung neuerlich nicht Folge leistete. Elsner ist bisher kein einziges Mal zum zweiten BAWAG-Prozess vor Gericht erschienen. Der heutige 17. Verhandlungstag wäre alleine dem Ex-BAWAG-Chef gewidmet gewesen.

(c) APA, Richter Christian Böhm am Montag beim 2. BAWAG-Prozesses: Ärger über Elsners Nicht-Erscheinen
Die Einrichtung, wo sich Elsner aufhalte, werbe im Internet mit ihren Wellnesseinrichtungen, ätzte der Richter. "Das ist kein Hotel, sondern eine Kuranstalt", konterte Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens. Letzte Nacht habe der herzkranke 77-Jährige einen Angina-Pectoris-Anfall erlitten. Anwalt Stranzinger legte zwei ärztliche Bescheinigungen vor.
Nächste Verhandlung am Dienstag
Für morgen, Dienstag, sind nun alle Angeklagten geladen, auch Elsner soll vor Gericht erscheinen. Laut seinen Anwälten wird Elsner aber auch am Dienstag aus gesundheitlichen Gründen nicht kommen.
Nach der Verhandlung kritisierte Stranzinger vor Journalisten die Kommentare des Richters als "zynisch". Mertens zeigte gewisses Verständnis für das Gericht, Elsner sei aber nicht vom Staatsanwalt angeklagt, sondern nur von der BAWAG in einer Privatanklage. Deswegen werde sein Mandant nicht das Risiko eines Herztodes eingehen, so der Anwalt.
Dass Elsner überhaupt je zum zweiten BAWAG-Prozess kommt, wird immer unwahrscheinlicher. Elsner ist ja schon im ersten Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt, wovon er viereinhalb Jahre abgesessen hat, bis er im Sommer 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden war und entlassen wurde. Im zweiten BAWAG-Strafprozess ist Elsner nur wegen einer Subsidiarklage der BAWAG mitangeklagt - die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neuerliche Anklage verzichtet. Die Bank will auf Elsners Pensionsabfindung zugreifen und erhofft sich durch die Klage bessere Chancen im Zivilverfahren.
Franzobel, Schriftsteller





Man verließ sich auf die "freihändige" Aussage des Flöttls - sie passte offenbar ins Konzept - konnte jedoch nicht bewiesen werden, da leider die Computer kaputt gingen.
Es interessiert offenbar Niemand, wo die verschwundenen Milliarden sind.
Elsner wurde für haftunfähig erklärt und bester Gesundheit dürfte er sich nicht erfreuen.
Elsner ist mit Sicherheit nicht unschuldig, aber es kann auch nicht sein, dass Elsner stellvertretend für all diese korrupten Banker herhalten muss.
Nur zur Info - bei der BAWAG flossen keine Staatshilfen oder öffentliche Gelder - hier wurde "NUR" Gewerkschaftsgeld verbraten.
In diesem Prozess ist auch Elsner nicht vom Staatsanwalt angeklagt, sondern von der BAWAG in einer Privatklage (Subsidiarklage)!!!
der größte Witz sind sie selber. Wen interessiert ihre Selbstbeweihräucherung?
Außer proletenartig herumstänkern ist bei ihnen Fehlanzeige.
vielleicht will "österreich" zeigen, dass es gerechtfertigt sei, dass er sich im ausland "gesund" (od. krank)pflegen lässt...*fg*
tja, es geht schließlich, um die pensionsauszahlung in millionenhöhe...
abgesehen davon weiß ich, das einem angeklagten, wenn er mehr, (ich glaube), als 3jahre, unbedingte haftstrafe bekommt - die pension getrichen wird...(ich war einmal geschworener)
ER hat sich ja den pensionsgesamtbetrag schon im vorhinein auszahlen lassen...(kann natürlich sein, dass das bei elsner - als bankangestellter - anders ist) und auf diese millionen wird er sitzen und sicher net verzichten..*fg*
aber eines ist schon zu hinterfragen - die justiz muß doch wissen, wenn er ins ausland abhaut, dass sie keine handhabe mehr haben, ihn zum prozess zu zwingen...das müssen sie doch einkalkulieren, dass er das land verläßt, damit er zu keiner verhandlung mehr kommt...aber VORHER nicht nachher...das hätte müssen "voraussetzung", für
(s)eine "haftunfäghigkeit" sein...naja...es ist wie es ist...
Zufälle gibts tztztz :-)
aber beim pensionsauszahlen war er top fitt wie ein holzschuh
bawag und ögb sind an ihrem untergang leider selber schuld
die armen sind wie immer die mitglieder und bankkunden, also die arbeiter
pfui und wehe ine echte geld oder versorgungskrise ommt, dann zeigt der ösi sein wahres ( natürlich niocht orf linkstaugliches ) gsichertl i frei mi
dachte immer die justiz muss unabhänig sein, so wie es in der verfassung steht, aber wie man sieht geht der politische einfluss bis in die "neuauslegung" der strafprozssordnung. jeder andere mensch wäre schon mit der polizei aus der wohnung geholt worden. abgesehn davon das land zu verlassen wenn man in einem schwebenden verfahren der angeklagte ist
er ist sicher ein bauernopfer und man kennt ja die qualifikation einer bandion-ortner.
andere müssten eigentlich sitzen und tun es nicht.
der alte mann soll seine ruhe haben und man könnte doch endlich die einsperren, die mehr dreck am stecken haben.
aber das enthebt ihn nicht von seiner schuld, das eine hat mit dem anderen nix zutun...fakt ist - er hat eine strafbare handlung gesetzt...und für die sollte er "bestraft" werden..
ich kann nicht sagen, weil es dem einen mörder - mangels an beweisen - durch seine anwälte gelungen ist, einen freispruch zu bewirken, brauch der andere mörder auch nicht ins gefängnis.....
Außerdem in seinem Alter kann ein Herinfarkt oder Schlaganfall zu jeder Stunde eintreffen
und Wurscht ob man den elsner jetzt mag oder net, genug durchlitten hat er ja, um dabei durchaus an Gesundheitsschaden davon zu tragen!