Parteienfinanzierung

FPÖ-Akademie borgte der Partei Fördermittel

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Laut Rechnungshof war die Vergabe des Kredits widmungswidrig, denn die Akademie darf ihre Förderungen nur für Bildung verwenden.

Alle - damals vier Parlamentsparteien - SPÖ, ÖVP, Grüne und FPÖ haben die staatliche Förderung für ihre Parteiakademien teilweise nicht vorschriftskonform verwendet. Das stellt der Rechnungshof im Prüfbericht für die Jahre 2002 bis 2006 fest. Die gröbsten Verstöße waren bei den Freiheitlichen - unter Jörg Haider - zu finden.

Kredite an Partei
Die Freiheitliche Akademie hat 2000 und 2004 der "alten" FPÖ Jörg Haiders Kredite gewährt. 2000 waren es 727.000 Euro an die Bundespartei, im Landtags-Wahljahr 2004 waren es 500.000 Euro an die FPÖ-Kärnten. Einerseits sind zu wenig Zinsen verrechnet worden. Andererseits ist der Kredit von der Bundes-FPÖ nur zur Hälfte zurückgezahlt, der Rest in eine "Vorauszahlung für Aufwendungen" umgewandelt worden. Die Partei hat der Akademie bis November 2005 Miete, Strom, Telefon gezahlt.

Fest und Werbung
Weiters hat die Akademie 2006 die Kosten für die 50-Jahr-Feier der Partei übernommen (und erst bei der Gebarungsprüfung rücküberwiesen). Darüber hinaus hat sie eine Vielzahl von Inseraten vor allem 2005 finanziert.

Parteienfinanzierung
Laut Rechnungshof ist dieses Vorgehen nicht mit den Zielsetzungen für Fördermittel vereinbar. Auch der Parteienexperte Hubert Sickinger sieht vor allem in dem Kredit aus dem Jahr 2000 eine widmungswidrige "indirekte Parteienfinanzierung". Denn die Bundesförderung, die den Parlamentsparteien für politische Bildung gewährt wird, darf nur für Bildungszwecke verwendet werden, mit diesem Darlehen wurde die Zweckbindung aber umgangen.

Sollte auch das Bundeskanzleramt der Meinung sein, dass die Förderung missbraucht wurde, wäre es denkbar, dass sie zurückgefordert wird.

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