Verfassungsrechtler toben

FPÖ will Sondersteuer für Flüchtlinge

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Asylberechtigte sollen zusätzlich zehn Prozent ihres Einkommens an den Fiskus abtreten.

Während die SPÖ gerade innerparteilich darüber streitet, ob sie sich für eine Koalition mit der FPÖ bereit erklären wollen oder nicht, drängen die Freiheitlichen nun auf eine Sondersteuer für Flüchtlinge. Ein Entschließungsantrag, der Ende April von den Freiheitlichen im Parlament eingebracht wurde, sorgt jetzt für Aufsehen.

Darin ist ein Vorschlag enthalten, dass Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die einen Job haben, eine Sondersteuer von zehn Prozent ihres Einkommens zahlen sollen. Befreit von der Steuer sollen sie erst dann sein, wenn sie "betragsmäßig einen jährlich festzusetzenden Prozentsatz der durchschnittlichen Verfahrens-, Unterbringungs- und Integrationskosten pro Asylwerber, Asylanten bzw. subsidiär Schutzberechtigem erreicht hat".

Verfassungsrechtler sehen das skeptisch. Gegenüber dem „Standard“ erklärt Theo Öhlinger: „Es gibt unzählige Gründe, die den Bund oder die Länder veranlassen können, mehr Geld für eine bestimmte Person auszugeben. Einen einzelnen Punkt herauszugreifen ist mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar".

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