"Quasi Enteignung"

Fahrverbot für alte Lkw ab 1. Juli

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Ab 1. Juli dürfen Lkw, die vor 1992 erstmals zugelassen worden sind, in Feinstaub-Sanierungsgebieten nicht mehr fahren.

Ab 1. Juli 2008 dürfen Fahrzeuge, die vor dem 1. Jänner 1992 erstmals als "Lastkraftwagen" zugelassen wurden, in den Feinstaub-Sanierungsgebieten in Wien, im Burgenland und in einigen Bezirken Niederösterreichs nicht mehr fahren. "Die Beschränkung trifft hauptsächlich Klein-Lkw, ältere Wohnmobile oder gelegentlich genutzte Zugfahrzeuge für Freizeitanhänger. Gewerblich für Lieferzwecke oder landwirtschaftlich genutzte Lkw dürfen aber weiter unterwegs sein", kritisierte der ÖAMTC am Mittwoch.

Quasi Enteignung
"Damit werden private Fahrzeugbesitzer quasi enteignet, denn sie dürfen ihr Fahrzeug nicht mehr in Betrieb nehmen", so ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Es gibt auch keine Gewichts-Untergrenze. Aufatmen können hingegen die Besitzer von Oldtimern, denn ihre Fahrzeuge dürfen weiter fahren.

Kein Umwelt-Nutzen
"Der Umwelt aber wird die neue Regelung gar nichts bringen, denn es sind maximal ein paar tausend Fahrzeuge betroffen", meinte Hoffer. Der ÖAMTC empfahl den Betroffenen, ihr Fahrzeug entweder umzutypisieren oder technisch aufzurüsten.

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