Alleingang Österreichs

Familienbeihilfe: Mazal rechnet mit Klage bei EuGH

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Sozialrechtler verweist auf die Vorgangsweise bei Unterhaltszahlungen.

Sozialrechtler Wolfgang Mazal geht davon aus, dass der von der ÖVP forcierte nationale Alleingang Österreichs bei der Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder auch vor dem EuGH hält. Im Gespräch mit der APA verwies er auf die Regelung beim Unterhalt für im Ausland lebende Kinder - auch hier würden die unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten berücksichtigt.

Im komplexen System der österreichischen Familienförderung gehe es darum, dass der Staat den Unterhaltspflichtigen bei den Kosten für die Kinder entlastet. Unterhaltszahlungen für Kinder, die im Ausland leben, werden nicht nur aufgrund der Lebensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen, sondern auch im Verhältnis zur Kaufkraft im Wohnland des Kindes bemessen, gibt Mazal zu bedenken. Ein unterhaltspflichtiger Vater beispielsweise zahlt für ein Kind in Rumänien nicht den gleichen Betrag wie für ein Kind in Österreich.

Klage beim Europäischen Gerichtshof

Die Familienbeihilfe ist eine Unterstützungsleistung zum Kauf täglicher Güter. Es sei daher nur logisch, dass die Leistungen entsprechend zu reduzieren sind, wenn diese Güter in anderen Ländern entsprechend günstiger sind. Gibt es hier keine Indexierung, kommt es zu einer Verzerrung, erklärt Mazal.

Der Sozialrechtler geht davon aus, dass die nationale Regelung für eine Kürzung "mit Sicherheit" zu einer Klage beim Europäischen Gerichtshof führen wird. "Das halte ich aber für eine klar vertretbare Argumentation", meint er jedoch und hält die geplante Vorgangsweise auch für "von der Sache her zwingend".

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