Für Feste und Kantinen

Fekter verkündet Steuer-Erleichterungen für Vereine

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Erleichterungen bei Umsatz- und Körperschaftssteuer.

Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) hat eine steuerliche Entlastung für Vereine verkündet. Demnach gibt es Erleichterungen bei der Umsatz- und der Körperschaftssteuer. Das gab sie in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem oberösterreichischen Sport-Landesrat Michael Strugl und dem Abgeordneten August Wöginger (beide ÖVP) am Montag in Linz bekannt.

Für die Änderungen waren ein in der letzten Parlamentswoche beschlossenes Gesetz und ein Erlass der Ministerin notwendig. Künftig sind "kleine" Vereinsfeste, die insgesamt maximal 48 Stunden pro Jahr dauern - etwa eine Veranstaltung von Freitag bis Sonntag - umsatzsteuerbefreit. Die Abgrenzung zu einem "großen" Vereinsfest wurde präzisiert und besteht nun grundsätzlich darin, ob die Veranstaltung von den Vereinsmitgliedern getragen wird. Die Besucheranzahl spielt im Gegensatz zu bisher keine Rolle mehr. Für Vereinskantinen und "große" Vereinsfeste gilt die Körperschaftssteuer-Pflicht erst bei mehr als 10.000 Euro pro Jahr. Bisher betrug die Grenze 7.300 Euro.

Bei allen Vereinsveranstaltungen, bei denen Einnahmen erzielt werden, können pauschal 20 Prozent des Umsatzes als Eigenleistung abgezogen werden und vermindern so die Steuerbemessungsgrundlage. Bisher galt diese Regelung nur beim "kleinen" Vereinsfest. Die Änderungen gelten bereits für 2013.

Fekter rechnete vor, dass in Österreich rund drei Mio. Menschen in mehr als 116.000 Vereinen engagiert seien und dort Millionen von freiwilligen Arbeitsstunden leisten würden. Das sei ein enormer gesellschaftlicher Beitrag für das Zusammenleben. Das Ehrenamt sollte nicht behindert werden, aber es müsse Regeln geben, die eine Wettbewerbsverzerrung verhindern. Die Änderungen würden Erleichterungen und Rechtssicherheit bringen und das Ehrenamt damit aufwerten.

Strugl zeigte sich erleichtert. Denn das Finanzamt habe zuletzt etliche Vereine angeschrieben und sie aufgefordert, Unterlagen für eine Prüfung zur Verfügung zu stellen. Er machte darauf aufmerksam, dass das Land sehr oft den Bau oder die Sanierung von Sportstätten nur zum Teil fördere und von den Vereinen eine Eigenleistung verlange. Da müsse es ihnen auch ermöglicht werden, sich mit Veranstaltungen zu refinanzieren. Zum Konkurrenzverhältnis mit der gewerblichen Gastronomie stellte er fest, es helfe keiner Gemeinde, wenn die Vereine aufgeben, aber auch nicht, wenn die Wirte sterben.

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