Gesetz schlecht

Fischer pfeift die Regierung zurück

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Der Bundespräsident verweigerte die Unterschrift unter das Gesetz gegen das Komatrinken, er hält es für verfassungswidrig.

Der Schritt von Bundespräsident Heinz Fischer ist einmalig in der Geschichte der Zweiten Republik. Er verweigerte die Beurkundung der Novelle zur Gewerbeordnung, die der Nationalrat im Dezember beschlossen hat. Seine Begründung: In dem umfangreichen Gesetz sei eine Strafbestimmung enthalten, die rückwirkend in Kraft getreten wäre - das widerspreche der Europäischen Menschenrechtskonvention.

3.600 Euro Strafe
Die Gewerbeordnung muss jetzt noch einmal durch das Parlament. Bereits in der Sondersitzung des Nationalrats am Mittwoch könnte sie eingebracht werden, Ende Februar könnte sie in Kraft treten. Dann gibt es auch die Strafen gegen das Komasaufen: Wirte müssen zwischen 180 und 3.600 Euro bezahlen, wenn sie Jugendlichen entgegen den Schutzbestimmungen Alkohol ausschenken.

Gesetzesflut
Fischer hatte bereits in seiner Neujahrsansprache kritisiert, dass der Nationalrat zuletzt zahllose Gesetze unter großem Druck verabschiedet hat. Darunter leide die Qualität dieser Gesetze. Jetzt hat er eingegriffen.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer versprach Besserung. Schon vor Weihnachten sei vereinbart worden, sich im Parlament mehr Zeit zu lassen. Außerdem will sie den Parteien eine Checklist geben, damit sie Gesetze besser prüfen können, kündigte sie gegenüber ÖSTERREICH an.

Präzedenzfall
Fischer verweigerte die Unterschrift, weil das Gesetz wegen des Verstoßes gegen die Menschenrechtskonvention eindeutig verfassungswidrig sei. Unterstützt wird er dabei von Höchstrichter Karl Korinek. Skeptisch ist hingegen der Verfassungsexperte Heinz Mayer. "Fischer hätte unterschreiben müssen", sagte er zu ÖSTERREICH. Denn der Präsident dürfe nur prüfen, ob der Ablauf beim Beschluss eines Gesetzes korrekt sei. Den Inhalt prüfen dürfe er aber nicht. Nun könnte die Gefahr bestehen, dass ein Staatsoberhaupt nach dem Präzedenzfall auch andere umstrittene Gesetze blockieren könnte.

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