20. März 2010 09:09
Nächste Woche startet offiziell der Wahlkampf für die Präsidentschaftswahl
am 25. April: Bundespräsident Heinz Fischer setzt mit einer Grundsatzrede im
Wiener MAK den Auftakt für die Intensivphase. FPÖ-Kandidatin
Barbara Rosenkranz ist noch nicht so weit; aber die FPÖ wird immerhin
bekanntgeben, wann der Wahlkampfauftakt in St. Pölten genau - bisher ist nur
"nach Ostern" bekannt - stattfindet. Am Freitag kommender Woche wird
überdies klar sein, ob am 25. ein dritter Kandidat am Stimmzettel steht
Erster Listenplatz für Fischer
Denn spätestens am 26. März,
um 17.00 Uhr, müssen die Bewerber 6.000 Unterstützungserklärungen bei der
Bundeswahlbehörde abgeben. Bei Bundespräsident Heinz Fischer und
FPÖ-Kandidatin Barbara Rosenkranz ist es keine Frage, dass sie die 6.000
Unterschriften zusammenbekommen - interessant wird allenfalls, wie viele
Wahlberechtigte sie zur Unterschrift bewegten. Für die Reihung am
Stimmzettel ist das aber nicht ausschlaggebend. Denn die erfolgt seit der
Wahlrechts-Novelle 1998 nach dem Alphabet. Damit wird Fischer so gut wie
sicher den ersten Listenplatz haben.
Denn vor ihm im Alphabet kämen nur zwei Kandidatur-Willige - der
BZÖ-Funktionär Thomas Dolina und der Kommunalpolitiker Raimund Bahr. Für
nicht etablierte Bewerber, die nicht von einem Parteiapparat unterstützt
werden, ist es allerdings sehr schwierig, 6.000 Unterschriften zu sammeln.
Schaffen könnte es heuer Rudolf Gehring, der Obmann der Christlichen Partei
Österreichs, die bei der Nationalratswahl 2008 immerhin auf fast 31.000
Stimmen kam.
Für das Unterschriftensammeln gibt es eine große Hürde: Wahlberechtigte, die
unterschreiben wollen, müssen persönlich aufs Gemeindeamt gehen - wo
beurkundet werden muss, dass sie am Stichtag 2. März in der Wählerevidenz
eingetragen waren. Danach müssen die Unterstützer ihre Erklärungen noch dem
Zustellungsbevollmächtigten des Kandidaturwilligen übermitteln. Womit die
Zeit für die heurige Wahl auch schon ziemlich knapp wird.
Mehrere Novellen
Die Bestimmungen zu den Wahlvorschlägen wurden
schon mehrmals geändert. So hatte die alphabetische Reihung am Stimmzettel
schon früher gegolten, wurde 1982 aber durch die Reihung nach der Zahl der
Unterstützungserklärungen ersetzt. Auslöser dafür war die Wahl 1980 - wo der
Rechtsextremist Martin Burger entsprechend dem Alphabet den ersten Platz am
Stimmzettel bekam. Der amtierende Bundespräsident Rudolf Kirchschläger stand
damals hinter dem FPÖ-Kandidaten Wilfried Gredler erst an dritter Stelle.
Mit der Wahlrechtsreform 1982 wurde nicht nur die alphabetische Reihung
gestrichen, sondern auch die Zahl der nötigen Unterstützungserklärungen von
2.000 auf 6.000 angehoben und die Abgeordneten-Unterschriften
"privilegiert": Zwar hatten schon zuvor fünf Abgeordneten-Unterschriften am
Wahlvorschlag gereicht. Mit der Novelle 1982 wurde aber festgelegt, dass die
Reihung nach der Zahl der Unterstützungen erfolgt und dabei die Unterschrift
jedes Abgeordneten so viel zählt wie 25.000 andere.
Das führte bei der Wahl 1998 dazu, dass der amtierende Bundespräsident
Thomas Klestil (der als unabhängiger Kandidat Unterschriften sammelte) am
Stimmzettel hinter Gertraud Knoll und Heide Schmidt - deren Wahlvorschläge
von Abgeordneten unterschrieben waren - an dritter Stelle platziert war. Im
Herbst 1998 wurden die 1982 eingeführten Regelungen weitgehend
zurückgenommen; nur die 6.000er-Hürde blieb. Die Möglichkeit, dass
stattdessen fünf Abgeordnete unterschreiben, wurde gestrichen.