Schuldenschnitt

Fischer unterschreibt Hypo-Gesetz

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Klagen gegen das Gesetz wurden von Gläubigern bereits im Vorfeld angekündigt.

Bundespräsident Heinz Fischer hat "nach intensiver Prüfung" heute das umstrittene Hypo-Sondergesetz unterschrieben, das für einen Schuldenschnitt bei Nachranggläubigern trotz Kärntner Landeshaftung in Höhe von 890 Mio. Euro führt. Klagen wurden von Gläubigern wie der Weltbank oder heimischen Versicherungen bereits im Vorfeld angekündigt.

Die Präsidentschaftskanzlei teilte mit, dass Fischer das Gesetz mit dem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und jetzigen Berater in der Präsidentschaftskanzlei, Ludwig Adamovich, geprüft hat. Dann hat sich der Präsident entschlossen, "die Beurkundung des Gesetzesbeschlusses vorzunehmen und den Weg zur Überprüfung der verfassungsrechtlichen Fragen durch den Verfassungsgerichtshof freizumachen".

Im vorliegenden Fall handelt es sich laut Fischer "um durchaus ernstzunehmende verfassungsrechtliche Probleme, die aber nicht als 'evidente Verfassungswidrigkeit' qualifiziert werden können", wird das Staatsoberhaupt in einer Aussendung der Präsidentschaftskanzlei zitiert.

"Die Regelung war Gegenstand mehrerer Rechtsgutachten und umfassender Diskussionen im parlamentarischen und im außerparlamentarischen Bereich, deren Ergebnisse nicht identisch waren. Im Mittelpunkt standen das Erlöschen bestimmter Verbindlichkeiten und der damit verbundene Wegfall von Sicherheiten und Haftungen", so Fischer weiter.

"Aus verfassungsrechtlicher und unionsrechtlicher Sicht ist das vom Gesetzgeber bewirkte Erlöschen privatrechtlicher Verbindlichkeiten als Enteignung zu bewerten. Für die Zulässigkeit einer solchen hat der VfGH eine umfangreiche und detaillierte Judikatur entwickelt, wobei die Frage des Vorliegens eines 'öffentlichen Interesses' eine besondere Rolle spielt", erinnert der Präsident. Nur ein im Bundesgesetzblatt kundgemachtes Bundesgesetz könne aber vom VfGH geprüft werden. Die Kundmachung setze die Beurkundung durch den Bundespräsidenten voraus.

"Ich habe mich daher entschlossen, die Beurkundung dieses Gesetzesbeschlusses im Sinne des Artikels 47 B-VG vorzunehmen und damit auch den Weg zur Überprüfung der verfassungsrechtlichen Fragen durch den VfGH freizumachen."
 

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