25. September 2009 18:50
Notar oder Standesamt? Der Streit über die künftige Eintragung einer
gleichgeschlechtlichen Partnerschaft blockiert seit Wochen die
Regierungsverhandlungen. Wie ÖSTERREICH aus Insider-Kreisen erfuhr, ist
zumindest diese Diskussion jetzt vom Tisch: Die Arbeitsgruppe aus Innen-,
Justiz- und Frauenministerium hat einen Entwurf ausgearbeitet, der eine
Eintragung beim Standesamt vorsieht. Bis Ende des Jahres soll das Gesetz
stehen.
Anwesenheit der „Verlobten“ unerwünscht
Vor
allem die ÖVP hatte sich in dieser Frage bislang immer quergestellt. „Gesetz
ja, aber keine Gleichstellung mit der Ehe“, heißt es auch jetzt aus dem Büro
von VP-Justizministerin
Claudia Bandion-Ortner. Ein weiterer Knackpunkt ist deshalb die
Zeremonie. Die ÖVP beharrt dem Vernehmen nach darauf, dass ein beglaubigter
Brief ans Standesamt für die Eintragung reichen soll. Die örtliche
Anwesenheit der „Verlobten“ ist unerwünscht.
Nur größere Standesämter zuständig
Zudem soll
auf Druck von ÖVP-Bürgermeistern nicht jede Gemeinde die „Homo-Ehe“
schließen müssen. Geplant ist, dass nur die Standesämter der
Bezirkshauptstädte zuständig sein sollen. „Wir können damit leben“, so
SPÖ-Justizsprecher Jarolim: „Die Eintragung muss nicht in jeder kleinen
Gemeinde möglich sein.“
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Die Eckpunkte des neuen Gesetzes
- EINTRAGUNG: Standesämter zuständig
Die „Homo-Ehe“
soll ab 2010 in größeren Standesämtern geschlossen
werden können.
- GESAMTPAKET: Anpassungen im Sozial- und im Fremdenrecht
Betroffene
fordern die volle Gleichstellung: Zugang zum Arbeitsmarkt für
ausländische Partner; Anpassungen bei Witwenpension,
Erbrecht, etc.
- STREIT UM ZEREMONIE: Gelöbnis oder Brief ans Amt
Gestritten
wird noch, ob die Eintragung in Form einer Zeremonie oder eines
notariell beglaubigten Briefes ans Amt erfolgen soll.
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SP-Druck auf Bandion
Beharren will die SPÖ aber auf einer
Zeremonie. Jarolim: „Es muss zumindest möglich sein, dass die beiden Partner
vom Standesbeamten gefragt werden, ob sie die Partnerschaft eingehen wollen.
Diese Form der Willenserklärung sind wir den Betroffenen schuldig.“ Er
fordert Bandion-Ortner auf, „dafür gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen“.
Die Justizministerin wollte dazu keine Stellung nehmen. Offen ist auch, ob
und wie die notwendigen Anpassungen im Sozial- und Fremdenrecht vorankommen.